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Mineralölsteuer: BMF lehnt nachträgliche Bilanzberichtigung ab

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine nachträgliche Berichtigung von Bilanzen für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich abgelehnt. Dies betrifft Bilanzen ab dem Jahr 2001. Die Begründung: Bilanzen waren zum Zeitpunkt ihrer Erstellung korrekt.

Hintergrund der Ablehnung und De-minimis-Regelung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine nachträgliche Berichtigung von Bilanzen für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich abgelehnt. Dies betrifft Bilanzen ab dem Jahr 2001. Die Begründung lautet, dass die Bilanzen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung korrekt waren und somit eine nachträgliche Korrektur ausscheidet. Diese Information geht aus einem Antwortschreiben des BMF an Heinz Herker, den Präsidenten des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), hervor.

De-minimis-Regelung und Informationspflicht

Der ZVG hatte sich mehrfach an das Bundeslandwirtschafts- und Bundesfinanzministerium gewandt, um eine Abmilderung der EU-Entscheidung zur Mineralölsteuerrückerstattung zu erreichen. In seinem Schreiben weist das BMF erneut auf die De-minimis-Regelung hin. Es heißt wörtlich:

Die für die Unternehmen optimale Anwendung der De-minimis-Beihilfen ist sicher gestellt.

Das Ministerium betont jedoch auch, dass die Unternehmen dazu beitragen müssen, indem sie die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Explizit genannt werden die Erklärungen zu De-minimis-Beihilfen sowie die Vergütungsanträge für die Jahre 2005 und 2006, die unverzüglich an die Hauptzollämter zurückgesandt werden sollen.

Die Verantwortlichen des ZVG reagierten verhalten auf die ministerielle Antwort, da sie sich mehr Flexibilität vom Bundesfinanzministerium erhofft hatten.

Informationspolitik des ZVG und rechtliche Einschätzung

Der Zentralverband Gartenbau setzt seine Informationspolitik gegenüber den betroffenen Unternehmen fort. Neben schriftlichen Informationen und persönlichen Telefonaten organisierte der ZVG eine Veranstaltung für besonders betroffene Betriebe. Dort erläuterten Experten die rechtlichen Aspekte der EU-Entscheidung vom März dieses Jahres gegenüber Betriebsinhabern und deren Rechtsvertretern.

Dabei wurde deutlich, dass eine Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission nur geringe Erfolgsaussichten hätte und eine Klage des ZVG daher nicht sinnvoll erscheint.

Der ZVG lädt weiterhin zu Informationsveranstaltungen ein. Termine sind am Donnerstag, den 15. Mai, in Ludwigsburg in Zusammenarbeit mit dem Württembergischen Gärtnereiverband und am Mittwoch, den 21. Mai, in Halle für alle ostdeutschen Landesverbände. Ziel ist es, die aktuellen Entwicklungen direkt an die Gärtner weiterzugeben.

02.05.2008

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