Wettbewerbsziele und Bewertungskriterien
Mit dem Wettbewerb werden besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen gewürdigt. Insbesondere Kleingärtnervereine, die positive Impulse über die Grenzen ihrer Anlage hinaus in das Wohnumfeld tragen, stehen im Fokus. Ausgezeichnet werden Städte, Gemeinden und deren Kleingartenpolitik, die das Thema „Kleine Gärten – Bunte Vielfalt“ beispielhaft umgesetzt haben. Zugleich würdigt der Wettbewerb das bürgerschaftliche Engagement der Kleingärtner und macht auf die gesellschaftliche Bedeutung des Kleingartenwesens aufmerksam.
Kleingärten geben nicht nur Impulse für die grüne Stadtentwicklung. Sie sind zugleich Inseln der Erholung im hektischen Getriebe der Städte und Orte für gemeinschaftliche Arbeiten und Erlebnisse. Somit kommt ihnen auch eine soziale, integrationsfördernde Rolle zu. Auch diesen Aspekt werden wir im Wettbewerb gebührend würdigen.
Die Bewertung der Kleingartenanlagen erfolgt in verschiedenen Kategorien. Zukünftig soll dabei der ökologischen Bedeutung von Kleingärten in Städten und Gemeinden eine höhere Wertschätzung zukommen.
Ablauf und geschichtlicher Hintergrund
Der Wettbewerb ist zweistufig angelegt. In den Landeswettbewerben der Jahre 2016 und 2017 qualifizieren sich 24 der rund 14.000 Kleingartenanlagen für die Endrunde des Bundeswettbewerbs. Eine Bundesbewertungskommission, bestehend aus sieben Vertretern unterschiedlicher Institutionen, wird diese Anlagen im Sommer 2018 besichtigen, begutachten und die Sieger ermitteln.
Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ wird gemeinsam vom Bundesumwelt- und Bauministerium sowie vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) veranstaltet. Er findet alle vier Jahre statt und geht in diesem Jahr in die 24. Runde. Landesverbände, Landesministerien und kleingärtnerische Organisationen können den Auslobungstext online abrufen.
Das Kleingartenwesen hat in Deutschland eine lange Tradition. Der erste Kleingartenverein wurde bereits 1814 in Kappeln an der Schlei (Schleswig-Holstein) gegründet. Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ wird seit 1951 ausgelobt.
