Anpassung an technische Entwicklungen und Prüfungsmodalitäten im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk
Die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk (LandBau-MechMstrV) tritt in ihrer modernisierten Form am 1. August 2025 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt.
Ziel der Neuerung ist es, das Berufsbild der Meisterprüfung zukunftssicher zu gestalten. Dabei werden aktuelle technische Entwicklungen wie die Digitalisierung, Automatisierung und die zunehmende Vernetzung von Systemen im Bereich der Land- und Baumaschinen berücksichtigt. Die Verordnung ermöglicht die Integration von Zukunftstechnologien, die für verschiedene Teilbranchen umsetzbar und regional anwendbar sind.
Die Prüfung kann künftig an Geräten, Maschinen und Anlagen aus unterschiedlichen Bereichen abgenommen werden. Dazu zählen die Landmaschinentechnik, Innenwirtschaft, Baumaschinentechnik, Garten-, Forst- und Kommunaltechnik sowie die Flurförderzeugtechnik. Inhalte wie Verbrennungsmaschinen und Hydraulik bleiben weiterhin Bestandteil der Ausbildung.
Die Überarbeitung der Verordnung erfolgte in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH). Sachverständige und Praktiker aus Handwerksbetrieben, Innungen, Landesverbänden, von Sozialpartnern und Handwerkskammern waren an der Erarbeitung beteiligt.
Es ist äußerst wichtig, die Zukunft und die Vielfältigkeit des Berufs auch in der Meisterprüfung abzubilden und die Prüfungsordnung den Gegebenheiten in der Werkstatt und beim Land- und Baumaschinenhändler vor Ort anzupassen. Wir sind hoch erfreut, dass uns das gelungen ist und wir somit die Attraktivität unseres Berufs damit weiter zu sichern.
Die neue Prüfungsordnung erfordert eine Umstrukturierung des Prüfungsablaufs. Eine stärkere Ausrichtung auf Handlungsprozesse sowie auf mobile Arbeitsmaschinen und deren Systeme ist vorgesehen. Der LandBauTechnik Bundesverband plant hierzu im Frühjahr 2026 eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Inkrafttreten und Übergangsregelungen der novellierten Verordnung
Die novellierte Verordnung wurde am 9. September 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und am 13. September 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 277) veröffentlicht.
Für Meisterprüfungsverfahren, die bis zum 31. Juli 2025 begonnen wurden, gilt die bisherige Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung. Eine Übergangsregelung ermöglicht es Prüflingen, die sich bis zum 31. Januar 2026 anmelden, auf Verlangen weiterhin nach der alten Verordnung geprüft zu werden. Dies soll sicherstellen, dass Prüflinge, die sich bereits auf die bisherigen Vorschriften vorbereitet haben, ihre Prüfungen unter den bekannten Bedingungen ablegen können.
Der LandBauTechnik Bundesverband e.V. zeichnet Meisterschulen aus, die einen bestimmten Standard in der Meisterausbildung erfüllen. Derzeit sind 13 Meisterschulen in Deutschland auditiert.
