Hintergrund und Kritik an der Düngeverordnung
Die Europäische Kommission hat Deutschland am 4. November 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Hintergrund ist die unzureichende Umsetzung der Nitratrichtlinie, die unter anderem die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen regulieren soll. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie primär über die Düngeverordnung.
Die Klage folgt auf eine Entwicklung, bei der die Nitratkonzentration im Grundwasser trotz bestehender Vorschriften zunahm. Bereits im Jahr 2011 hatte die Kommission Deutschland aufgefordert, die Düngevorschriften aufgrund der schlechten Gewässerqualität umfassend zu überarbeiten. Da sich die Situation nicht verbesserte, wurde 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission macht nun endlich Nägel mit Köpfen und entlarvt die Verschleppungstaktik des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Obwohl sich die deutsche Landwirtschaftspolitik gerne als Vorreiter darstellt, ist ihre Umweltbilanz eindeutig negativ. Die EU-Agrarpolitik muss dringend nachhaltiger werden und umweltschädliche Subventionen beenden, wie der NABU und andere Umwelt- und Naturschutzverbände seit Jahren fordern.
Seit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Novelle der Düngeverordnung verzögert. Es bestehen Zweifel, ob der jüngst von der großen Koalition ausgehandelte Kompromiss ausreicht, um die Richtlinie vollständig zu erfüllen. Eine verbindliche Hoftorbilanz für alle landwirtschaftlichen Betriebe fehlt beispielsweise weiterhin.
Aktuell sind gegen Deutschland zwölf Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien im Umwelt- und Naturschutzbereich anhängig. Vier weitere Verfahren betreffen die nicht fristgerechte Umsetzung von Richtlinien.
