Deutschland vor dem EuGH verurteilt: Schutzgebiete vernachlässigt
Der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura 2000-Schutzgebietsnetz verschlechtert sich bundesweit kontinuierlich. Dies führte zu einer Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in Deutschland keine effektiven Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um diese Verschlechterung abzuwenden.
Seit 2006 sind zahlreiche Flachland- und Berg-Mähwiesen durch die Umwandlung in Ackerland, zu starke Düngung und häufiges Mähen verloren gegangen. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen finanzielle Sanktionen. Bereits im September des Vorjahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, weil es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hatte.
Wieder wird Deutschland vor dem EuGH verurteilt, weil es seine Schutzgebiete dramatisch vernachlässigt. Es ist ein alarmierender Weckruf für den Naturschutz hierzulande, der weit über den konkreten Fall hinausgeht. Wo sollen gefährdete Arten überleben und bedrohte Lebensräume erhalten werden, wenn nicht in unseren Schutzgebieten? Wenn Deutschland die wachsende Bedrohung für unsere biologische Vielfalt wirklich ernstnimmt, muss es jetzt schleunigst handeln. Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar. Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, die für unser Überleben wichtigen Lebensräume zu schützen.
Der NABU fordert Bund und Länder auf, dem Artenverlust in Schutzgebieten entschieden entgegenzutreten. Konkret wird ein durch den Bund koordinierter Aktionsplan für Schutzgebiete verlangt, der verbindliche und spezifische Ziele sowie Maßnahmen für alle Natura 2000-Gebiete festlegt. Hierfür müssen Bund und Länder die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. In der Agrarlandschaft ist zudem eine attraktive Honorierung gesellschaftlicher Leistungen, wie dem Schutz artenreicher Wiesen, im Rahmen der EU-Agrarpolitik erforderlich.
Seit mehr als 30 Jahren vernetzt Natura 2000 Schutzgebiete in ganz Europa und garantiert so den Austausch unserer vielfältigen Arten. Doch hierzulande weist das Netz etliche Löcher auf, nicht nur bei Mähwiesen. Auf den unzureichenden Grünland-Schutz haben wir bereits 2014 mit einer Beschwerde an die EU-Kommission hingewiesen, die dieses Verfahren ins Rollen brachte. Wir können es uns nicht länger leisten, dem Verlust unserer Arten und Ökosysteme tatenlos zuzusehen. Denn mit jeder verlorenen Fläche verschwinden auch immer mehr heimische Tier- und Pflanzenarten. Dieser Verlust kommt unserer Natur und damit uns selbst teuer zu stehen.
Hintergrund Natura 2000: Europas größtes Schutzgebietsnetzwerk
Natura 2000 ist das größte Schutzgebietsnetzwerk international und ein Instrument zur Eindämmung des Artenschwunds. Es umfasst die wertvollsten Naturschätze der EU, von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers und von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer. Europaweit zählen über 2700 Flächen zu diesem Netzwerk, darunter auch artenreiches Grünland, für das Deutschland eine europäische Verantwortung trägt. Dieses Grünland ist mit seiner Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum für bedrohte Tierarten, wie den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Natura 2000 bildet zudem ein Gerüst zur Erfüllung globaler Schutzgebietsverpflichtungen, wie eine aktuelle NABU-Studie zeigt.
Hintergrund Vertragsverletzungsverfahren: Deutschlands Versäumnisse beim Grünlandschutz
Die EU-Naturschutzrichtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten zum Aufbau und zur Sicherung der Natura 2000-Schutzgebiete. Deutschland ist diesen Verpflichtungen beim artenreichen Grünland systematisch nicht nachgekommen. Dies führte 2014 zu einer Beschwerde des NABU bei der Europäischen Kommission und in der Folge zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Rechtssache C-47/23), das nun im EuGH-Urteil mündete. Bemängelt wird, dass Deutschland trotz kontinuierlicher Verschlechterung und dem Verschwinden von Wiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen durchführt. In vielen Schutzgebieten fehlen beispielsweise Gebote oder Regelungen zur Mahd oder Düngung zum Schutz der Mähwiesen. Zudem werden Landwirte nicht ausreichend für ihre Pflege entlohnt und beraten.
