Nationale GAP-Umsetzung: Kritikpunkte und fehlende Perspektiven
Der Bundestag hat über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland abgestimmt. Aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes haben sich die Gesetzesvorschläge im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zwar leicht verbessert. Dennoch bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück, die zur Eindämmung der Arten- und Klimakrise notwendig wären.
Der NABU fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, sich aktiver in die Agrarverhandlungen in Brüssel einzubringen. Es gelte zu verhindern, dass dort noch schlechtere Standards vereinbart werden. Andernfalls könnten die europäische Natur und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarbetriebe beeinträchtigt werden.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte die Landwirtschaft zukunftsfähig und naturverträglich gestaltet werden. In Deutschland ist davon nur ein schwaches Gesetzespaket übriggeblieben, das kaum Verbesserungen für Klima und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bewirken wird. Auch für die Landwirtinnen und Landwirte fehlt es an Planungssicherheit und einer Perspektive für die Zukunft ihres Betriebs. Das Artensterben wird sich so weiter ungebremst fortsetzen. Schon jetzt wird jede zweite Bienenart auf der Roten Liste als bedroht geführt. Fast jeder zweite Feldvogel ist seit 1980 aus unserer Agrarlandschaft verschwunden. Eine Umkehr dieser besorgniserregenden Entwicklungen ist mit den beschlossenen Gesetzen in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten.
Konkrete Kritikpunkte und Ausblick auf die EU-Ebene
Konkret kritisiert der NABU, dass der Schutz von Grünland im Gesetzespaket vernachlässigt wird. Zudem seien zu wenige nicht-bewirtschaftete Flächen für die Natur vorgesehen. Lediglich drei statt der als notwendig erachteten zehn Prozent Agrarflächen werden für die Biodiversität reserviert, und dies nur bezogen auf Ackerflächen. Darüber hinaus werden landwirtschaftliche Betriebe auch zukünftig unzureichend für Naturschutzmaßnahmen entlohnt.
Laut NABU ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen.
Die verabschiedeten Gesetze sind aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig. Die EU-Kommission wird sie 2022 ablehnen müssen, da sie in keiner Weise dem EU-Green-Deal entsprechen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa legt die Regeln fest, nach denen EU-Fördergelder bis 2027 an landwirtschaftliche Betriebe verteilt werden. Jeder EU-Mitgliedstaat muss bis 2022 einen Plan vorlegen, wie die Gelder konkret verteilt werden sollen. Während auf europäischer Ebene im Trilog noch über die GAP-Rahmenbedingungen verhandelt wird, hat sich die Bundesregierung bereits auf ein Gesetzespaket geeinigt, über das der Bundestag abgestimmt hat.
