Naturschutz

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und Wasserschutz

Die EU-Kommission hat Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Diese sollen die europäische Agrarpolitik mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie verknüpfen und die Landwirtschaft stärker in den Schutz der Wasserressourcen einbeziehen.

Verknüpfung von Agrarpolitik und Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober 2011 Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Diese Vorschläge werden als Schritt in die richtige Richtung bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Verknüpfung der europäischen Agrarpolitik mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

„Die Verzahnung der europäischen Agrarpolitik mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist längst überfällig. Nur wenn alle Nutzergruppen miteinbezogen werden, können wir die geforderten qualitativen Bewirtschaftungsziele erreichen.“

Die Landwirtschaft soll einen angemessenen Beitrag zum Schutz der Wasserressourcen leisten und ihre Bewirtschaftungspraxis stärker am Schutz der Wasserressourcen ausrichten. Eine Aufnahme der EU-Wasserrahmenrichtlinie in das Cross-Compliance-System der GAP wird als unerlässlich angesehen. Dies würde die Zahlung von Beihilfen an Landwirte an zusätzliche Verpflichtungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung knüpfen.

Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert bis 2015 einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Dieses Ziel sowie die Steigerung der Wassereffizienz stehen im Fokus der Europäischen Kommission, die 2012 eine neue EU-Wasserstrategie vorlegen will. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik spielt hierbei eine maßgebliche Rolle, da der landwirtschaftliche Sektor laut Erhebungen der Europäischen Umweltagentur rund 24 Prozent der EU-weiten Wasserressourcen nutzt.

„Diese Äußerungen dürfen aber keine leeren Worthülsen bleiben. Die Europäischen Gesetzgeber müssen nun den Mut haben, die Agrarwirtschaft in ihrer Gesetzesreform zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung einzubeziehen.“

Die kommunale Wasserwirtschaft gewährleistet durch nachhaltiges Management und effiziente Nutzung der Wasserressourcen eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Trinkwasserressourcen bestmöglich vor qualitativen Belastungen geschützt werden. Daher wird das Vorsorge- und Verursacherprinzip befürwortet.

„Leistungen der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft, die aufgrund von Umweltauswirkungen anderer Nutzer bzw. Schadstoffeinträge zu zusätzlichen Kosten führen, müssen dem Verursacher angelastet werden. Sie dürfen nicht bei den Wasserver- und Abwasserentsorgern hängen bleiben.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Diese Unternehmen erwirtschafteten 2008 mit über 240.000 Beschäftigten Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro und investierten etwa 8,8 Milliarden Euro. Die VKU-Mitgliedsunternehmen halten im Endkundensegment Marktanteile von 54,2 Prozent in der Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.

19.10.2011

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