Erleichterter Zugang für Waldbesitzer
Das Antragsverfahren für die Nachhaltigkeitsprämie Wald wurde erweitert, um nun auch Waldbesitzern die Beantragung zu ermöglichen, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind. Diese Anpassung erleichtert den Zugang zur Prämie für eine breitere Gruppe von Berechtigten.
Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist nun mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung verknüpft. Hierzu zählen Zertifizierungen nach dem PEFC- oder FSC-Standard sowie vergleichbare Nachweise.
Seit der Einführung der Nachhaltigkeitsprämie Ende November 2020 sind bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) rund 57.000 Anträge eingegangen. Diese Anträge stammen von privaten und kommunalen Waldbesitzern und umfassen eine Fläche von etwa 3 Millionen Hektar Wald. Bislang wurden über 60 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.
Interessierte Antragsteller finden auf der Webseite "Bundeswaldprämie" detaillierte Informationen zum Antragsablauf und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Der Online-Antrag kann ebenfalls über diese Plattform eingereicht werden.
Die einmalige Leistung kann noch bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden. Die FNR ist im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Abwicklung des Zahlungsverfahrens zuständig.