Naturschutz

Bundesprogramm Biologische Vielfalt zur Umsetzung der Nationalen Strategie

Das Bundesumweltministerium hat ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufgelegt. Es dient der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und sichert das Naturkapital Deutschlands.

Neues Förderprogramm für Natur und Landschaft

Das Bundesumweltministerium hat ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufgelegt. Dieses Programm dient der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, ein neues Förderprogramm für die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft aufzulegen. Wir tun dies aus Verantwortung für die Natur. Zugleich sichern wir damit das Naturkapital Deutschlands. Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen.

Finanzierung und Verwaltung

Für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt sind im Haushalt des Bundesumweltministeriums im Jahr 2011 15 Millionen Euro vorgesehen. Das Förderprogramm ist unbefristet, und im Finanzplan ist eine jährliche Fortschreibung mit gleichem Volumen eingeplant. Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Ziele und Bedeutung

Die Bundesregierung beschloss bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen. Das Bundesprogramm fördert Vorhaben, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die Strategie beispielhaft und maßstabsetzend umsetzen.

Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die große Anzahl von Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland wird.

Förderschwerpunkte

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt
  • Sicherung von Ökosystemdienstleistungen
  • Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung

Rechtliche Grundlagen und Informationen

Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 wurden im Bundesanzeiger Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und sind online verfügbar.

Am 2. März 2011 laden das BMU und das BfN zu einer Informationsveranstaltung ins BfN ein. Diese richtet sich an interessierte Akteure wie Verbände, Vereine, Kommunen, Hochschulen, Institutionen oder Einzelpersonen. Programm und Anmeldemöglichkeiten sind im Internet zu finden.

16.02.2011

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