Erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Kebony Clear
Für den Einsatz von Holz in tragenden Funktionen sind in Deutschland spezifische Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft entweder die Verwendung bewährter Holzarten oder das Vorliegen einer bauaufsichtlichen Zulassung. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun eine solche Zulassung für Kebony Clear in der Dimension 22 x 142 erteilt. Damit ist Kebony das erste modifizierte Holzprodukt, das diese Genehmigung erhalten hat.
Diese Zulassung erweitert die Anwendungsmöglichkeiten von Kebony erheblich. Es kann nun für tragende Konstruktionen im Außenbereich bis zur Gebrauchsklasse 3.2 eingesetzt werden, was den Bau von Balkonen, Stegen und aufgeständerten Terrassen ermöglicht. Bisher waren für solche Anwendungen in Deutschland primär Holzarten wie Lärche, Eiche, Bongossi oder Ipé mit entsprechender Qualitätssortierung zugelassen.
Die bauaufsichtliche Zulassung ist ein weiterer Meilenstein für uns, denn damit ist Kebony das einzige modifizierte Holz mit diesem Siegel und kommt für noch mehr Projekte in Frage. Architekten und Bauherren können effektiv planen und bauen – ohne Zeitverzögerung und Unsicherheiten, die eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringen kann.
Die Zulassung durch das DIBt vereinfacht Planungsprozesse, da Einzelprüfungen entfallen. Dies betrifft nicht nur die tragende Unterkonstruktion, sondern auch die Dielen selbst. Thomas Wilper, Sachverständiger für Terrassen, weist darauf hin, dass Holzarten wie Bangkirai, die oft für solche Projekte verwendet werden, keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und somit rechtliche Risiken bergen können.
Marktentwicklung und Produktion
Aufgrund der neuen bauaufsichtlichen Zulassung erwartet Kebony eine positive Marktentwicklung in Mitteleuropa. Das Unternehmen verzeichnete in den letzten Jahren zweistellige Zuwachsraten. Eine neue Fertigungsstätte bei Antwerpen befindet sich im Bau und soll ab 2018 jährlich 20.000 m³ Kebony Clear produzieren.
Eigenschaften von Kebony
Der Kebony-Prozess beinhaltet die Tränkung des Holzes mit einem Bio-Alkohol und eine anschließende schonende Trocknung. Das Ergebnis ist ein dauerhaftes und dimensionsstabiles Produkt, dessen Eigenschaften mit denen von Teakholz vergleichbar sind. Es lässt sich wie Hartholz verarbeiten und wird vorrangig im Außenbau für Terrassen und Fassaden eingesetzt.
Die gesamte Produktkette ist nachhaltig und FSC®-zertifiziert. Da keine synthetischen Chemikalien verwendet werden, wurde Kebony mehrfach in die Liste der Global Cleantech 100 aufgenommen und vom World Economic Forum als Tech Pioneer ausgezeichnet. Die Entsorgung des Materials ist unproblematisch, da es keine toxischen Substanzen enthält.
Hintergrund zur bauaufsichtlichen Zulassung
Holzkonstruktionen im Außenbereich, wie Terrassen und Balkone, werden gemäß DIN 68 800, Teil 1, in der Regel der Gebrauchsklasse 3 zugeordnet. Diese Klasse gilt für Holz, das direkter Bewitterung ausgesetzt ist, aber keinen ständigen Erd- oder Wasserkontakt hat.
Innerhalb der Gebrauchsklasse 3 wird zwischen 3.1 und 3.2 unterschieden: Gebrauchsklasse 3.1 gilt, wenn befeuchtetes Holz schnell wieder abtrocknen kann. Gebrauchsklasse 3.2 ist relevant, wenn sich Wasser im Holz anreichern kann, auch wenn dies räumlich begrenzt ist. Für tragende Konstruktionen in diesen Gebrauchsklassen sollten Hölzer mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 2 aufweisen oder chemisch durch Kesseldruckimprägnierung geschützt sein. Für Gebrauchsklasse 3.1 kann auch Kernholz der Douglasie und Lärche verwendet werden, obwohl diese Holzarten den Dauerhaftigkeitsklassen 3-4 zugeordnet sind.
