Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen durch neue Vorschriften
In Bayern tritt 2017 eine neue Luftreinhalteverordnung in Kraft, die auf eine weitere Verbesserung der Luftqualität abzielt. Die Verordnung wurde vom Kabinett beschlossen und fokussiert sich auf die Emissionen mobiler Maschinen und Geräte.
Wir haben ein klares Ziel: Wir wollen die Luftqualität speziell in den Städten dauerhaft steigern. Die neue Verordnung wird weitere Verbesserungen für die Menschen bringen. Wir agieren hier auf hohem Niveau: Die Luftqualität in Bayern ist überwiegend sehr gut.
Die Verordnung nimmt insbesondere mobile Maschinen und Geräte, wie Baumaschinen, in den Blick, da diese maßgeblich zur Luftqualität in Ballungsräumen beitragen. Zukünftig dürfen auf Baustellen in bestehenden Luftreinhaltegebieten nur noch neue, emissionsarme Maschinen eingesetzt werden, die den europäischen Vorgaben entsprechen. Alternativ ist der Einsatz entsprechend nachgerüsteter Geräte gestattet. Die Umsetzung der Verordnung obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Erfolge und Herausforderungen bei Luftreinhalteplänen und Grenzwerten
Die Ergebnisse der Bayerischen Luftgüteüberwachung bestätigen eine gute Luftqualität. Ein etabliertes Instrument zur Verbesserung der Luftqualität sind die Luftreinhaltepläne, für die in Bayern die Bezirksregierungen zuständig sind. Diese Pläne werden gemeinsam mit den betroffenen Kommunen erstellt und legen geeignete Maßnahmen fest, wie beispielsweise die Einrichtung von Umweltzonen. Aktuell existieren in Bayern 17 solcher Luftreinhaltepläne.
Diese Maßnahmen zeigen Erfolge: Seit 2012 werden die Feinstaub-Grenzwerte an keiner Messstation mehr überschritten. Auch die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei werden in Bayern seit Jahren an allen Messstationen eingehalten. Eine Herausforderung bleibt jedoch Stickstoffdioxid, insbesondere an verkehrsnahen Messstationen in Großstädten, sowohl in Deutschland als auch EU-weit.
