Organisation und Verwaltung

Hygienekonzepte für GaLaBau-Betriebe: Unterstützung durch die BG BAU

Die BG BAU hat Handlungshilfen veröffentlicht, die Unternehmen bei der Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzepts unterstützen. Diese Konzepte sind gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend und dienen dem Infektionsschutz.

Praktische Unterstützung für den Infektionsschutz im Betrieb

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat Handlungshilfen veröffentlicht, die Unternehmen bei der Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzepts unterstützen. Diese Konzepte sind gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Sie dienen dazu, erforderliche Maßnahmen zum Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.

Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU bieten eine Vorlage, mit der Betriebe ihre Hygienemaßnahmen übersichtlich dokumentieren können. In dieser Übersicht lässt sich zudem festhalten, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und welche Personenkreise davon betroffen sind.

Die Handlungshilfen umfassen konkrete Maßnahmen zu verschiedenen Aspekten des Infektionsschutzes:

  • Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
  • Lüftungsregeln für Arbeitsräume
  • Abstand halten
  • Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
  • Arbeitsplatzhygiene, einschließlich Pausen- und Sanitärräume
  • Persönliche Hygiene
  • Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
  • Schnelltests
  • Informationen der Beschäftigten

Nachdem die in den Handlungshilfen enthaltene Tabelle bearbeitet wurde, verfügen Unternehmen über ein Dokument, das die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllt. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist derzeit bis zum 30. April 2021 befristet. Eine mögliche Verlängerung wird von der Bund-Länder-Konferenz entschieden.

Die Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung stehen zum Download bereit.

24.03.2021

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