ZVG befürchtet Mehrkosten für den Gartenbau
Das Europäische Parlament hat am 22. November 2023 über Vorschläge zur EU-Verpackungsverordnung abgestimmt und Änderungen beschlossen. Im Zuge dessen soll die Einstufung von Blumentöpfen als Verpackung entfallen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der damit verbundenen neuen Einstufung von Transporttrays als Verpackung.
Der ZVG befürchtet, dass der Gartenbau durch diese Regelung nicht entlastet wird, sollte der Vorschlag auch im europäischen Rat eine Mehrheit finden. Eine notwendige Beteiligung an einem Rücknahmesystem für Transporttrays könnte eine Vervielfachung der Kosten zur Folge haben, solange Mehrwegtrays nicht umfassend genutzt werden können.
Sollte dieser Vorschlag auch im europäischen Rat eine Mehrheit finden, so wird der Gartenbau nicht entlastet werden.
Deshalb forderte der ZVG in Schreiben an die Staatssekretärinnen im Bundeslandwirtschafts- und im Bundesumweltministerium, dass sich Deutschland in den Verhandlungen im Rat und im Trilog für eine Streichung des Begriffs „transport trays" im neuen Verordnungstext einsetzt. Bereits vor den Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Oktober 2023 hatte sich der ZVG an die zuständigen EU-Abgeordneten gewandt und eine entsprechende Streichung gefordert.
Hintergrund der Verordnung
Die Europäische Kommission legte am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor, der eine Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften darstellt. Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018.
Transporttrays werden ausschließlich für den Transport von Blumentöpfen mit Pflanzen im B2B-Bereich verwendet. Sie gelangen nicht an den Endverbraucher. Nach Auffassung des ZVG sollten sie daher nicht als Verkaufsverpackungen eingeordnet werden.
