Naturschutz

Neue Naturschutzklage der EU gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie verklagt. Bund und Länder sichern Natura-2000-Gebiete nicht ausreichend, was zu drohenden Strafzahlungen führen könnte. Handlungsbedarf besteht, um Arten und Lebensräume zu schützen.

Mangelhafte Umsetzung und drohende Konsequenzen für den Naturschutz

Offenbar haben Bund und Länder den genau vor einem Jahr ergangenen Warnschuss, die sogenannte begründete Stellungnahme, der EU-Kommission nicht gehört und die Missstände nicht behoben. Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Die Länder und der Bund müssen endlich tätig werden.

Deutschland hat bisher keine gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Dies wird als schwerwiegendster Vorwurf betrachtet.

Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete.

Die Folgen der mangelhaften Natura-2000-Umsetzung zeigen sich auch in Nord- und Ostsee. Wissenschaftler dokumentierten einen Rückgang des streng geschützten Schweinswals im Sylter Außenriff um fast vier Prozent jährlich in den letzten zwei Jahrzehnten.

Weder in Schutzgebieten noch in wichtigen Wanderkorridoren wird Deutschlands einziger heimischer Wal wirksam vor den Auswirkungen von Fischerei, Schifffahrt oder Offshorewind geschützt.

Handlungsbedarf und Finanzierung für effektiven Naturschutz

Die Bundesländer sind aufgefordert, die Vorgaben systematisch umzusetzen. Die Bundesregierung muss dies für die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee tun.

Damit in den Gebieten aber tatsächlich Arten und Lebensräume geschützt werden, ist eine ausreichende Finanzierung notwendig. Wer nicht mit Verboten und Vorgaben arbeiten will, muss Landwirten und Waldbesitzern attraktive Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten.

Für die notwendigen Maßnahmen werden jährlich 1,4 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Mittel könnten durch Umschichtung von Agrarzahlungen mobilisiert werden. Die aktuellen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums ignorieren dies jedoch, was weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofs riskieren könnte.

18.02.2021

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