Mantelverordnung schafft bundeseinheitliche Grundlagen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Dieses Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Zudem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.
Mit diesem Verordnungspaket ist uns eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gelungen. Es wird ein praxistaugliches System für die Verwertung mineralischer Abfälle geben, das bundesweit ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser festschreibt.
Ein Kernstück der Mantelverordnung ist die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Dies geschieht über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke, insbesondere im Tiefbau, unterliegt spezifischen Anforderungen, die den Boden- und Grundwasserschutz gewährleisten.
Bodenschutz und Verfüllung von Abgrabungen
Mit der Mantelverordnung wird auch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung umfassend novelliert. Zukünftig wird sie festlegen, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege erforderlich sind.
Zusätzlich sind Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz vorgesehen, beispielsweise durch die Möglichkeit, eine bodenkundliche Baubegleitung bei größeren Vorhaben anzuordnen. Diese Regelungen sind besonders relevant für den Verkehrswegebau sowie die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft.
Bislang gab es in diesen Bereichen lediglich allgemeine gesetzliche Vorgaben, die durch nicht rechtsverbindliche und teilweise veraltete technische Regeln oder Ländererlasse konkretisiert wurden. Die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen soll die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessern, Potenziale zur Steigerung des Recyclings heben und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Die Mantelverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.
