Naturschutz

Naturschutz und Wasserwirtschaft: Synergien der Wasserrahmenrichtlinie

Eine aktuelle BfN-Studie analysiert die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Naturschutzperspektive. Sie beleuchtet die Integration von Naturschutzbelangen in Bewirtschaftungspläne und zeigt zukünftige Potenziale für eine konsequentere Umsetzung auf.

Analyse der Wasserrahmenrichtlinie aus Naturschutzsicht

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in einer aktuellen Studie die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Naturschutzperspektive analysiert. Die Untersuchung beleuchtet, wie Naturschutzbelange in die Entwicklung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für Flüsse integriert wurden und welche zukünftigen Potenziale hierfür bestehen.

Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt einen integrativen und flussgebietsbezogenen Ansatz in der Gewässerbewirtschaftung. BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel betont, dass prinzipiell viele gute Ansätze für eine gemeinsame Zielerreichung von Wasserwirtschaft und Naturschutz existieren, deren Umsetzung jedoch konsequenter erfolgen sollte. Zudem zeigen sich in den Planungen der Länder deutliche Unterschiede in der Berücksichtigung von Naturschutzaspekten in naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen.

Es wird erwartet, dass die Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenumsetzung nicht nur Gewässerorganismen, sondern auch die vielfältigen Lebensräume der Gewässerlandschaften, die zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beherbergen, positiv beeinflussen. Die Umsetzung der Richtlinie bietet somit Möglichkeiten für verstärkte Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, um sowohl wasserwirtschaftliche als auch Naturschutzziele zu realisieren. Für die Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 zeigt die Studie Wege auf, bestehende Ansätze zu konkretisieren und Synergien mit dem Naturschutz stärker zu verankern.

Dies kann beispielsweise durch eine klare räumliche Zuordnung der Planinhalte und eine transparentere Darstellung der Planung erreicht werden. Die Studie „Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes“ ist in der Schriftenreihe des BfN erschienen und formuliert Kernempfehlungen zu sechs Themenbereichen. Diese umfassen die Schnittstellen Natura 2000, Auen und Biotopverbund sowie grundwasserabhängige Landökosysteme und Feuchtgebiete. Weitere Aspekte sind der inhaltliche Detaillierungsgrad, die räumliche Zuordnung der Planinhalte, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die strategische Umweltprüfung (SUP), FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Klimacheck.

Hintergrund der Bewirtschaftungsplanung und ihre Ziele

Die Bewirtschaftungsplanungen der Wasserwirtschaftsbehörden für alle zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland wurden Ende 2009 abgeschlossen. Ziel dieser Planungen und der bereits laufenden Maßnahmenumsetzung ist es, bis 2015, spätestens aber in den nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen bis 2021 bzw. 2027, einen guten Zustand der Gewässer und des Grundwassers zu erreichen. Insgesamt sollen die Gewässer durch 99 unterschiedliche Maßnahmentypen verbessert werden, die zahlreiche Überschneidungen mit dem Naturschutz aufweisen.

Schnittstellen ergeben sich unter anderem beim Schutz von Natura-2000-Gebieten, beim Auenschutz und beim Biotopverbund. Die Bewirtschaftungsplanung nach der Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale Instrument zur Entwicklung der Gestalt und Lebensraumqualität von Fließgewässern sowie zum Schutz des Grundwassers. Ihr ökosystemarer und flächenbezogener Ansatz führt zu zahlreichen Schnittstellen mit dem Naturschutz, die größtenteils Synergiepotenziale bergen.

Bibliographische Angaben zur Studie

ALBRECHT, JULIANE; SCHMIDT, CATRIN; STRATMANN, LARS; HOFMANN, MARTIN; POSSELT, SANDRA; WENDLER, WIEBKE; ROßNER, DOROTHEA UND WACHS, ANNE (2012): Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes – Analyse der Bewirtschaftungsplanung 2009. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 120.

Die Veröffentlichung ist für 24,- Euro über den BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag (48084 Münster, Tel.: 02501/801-2482, Fax: 02501/801-247) erhältlich.

20.04.2012

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