Neue Verordnung stärkt Bienenschutz nachhaltig
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Verordnung unterzeichnet, die den Bienenschutz stärkt. Diese Maßnahme soll Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützen, der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung basiert auf einer Eilverordnung aus dem Sommer 2015 und verschärft die bestehenden EU-Regeln langfristig.
Der Schutz der Bienen liegt mir besonders am Herzen, denn ihr Wert für die Natur und die Menschen ist enorm: Rund 80 Prozent unserer Pflanzen müssen bestäubt werden, damit wir Obst und Gemüse ernten können. Deshalb kämpfe ich schon lange für den Bienenschutz. Im Sommer 2015 habe ich eine Eilverordnung erlassen, die Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützt. Jetzt mache ich aus dieser befristeten Eilverordnung ein dauerhaftes Verbot: Einfuhr und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde, sind künftig ausnahmslos verboten. Das ist ein großer Erfolg für den Bienenschutz und gleichzeitig für die Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch Bienen angewiesen sind.
Hintergrund der Verordnung
Die Notwendigkeit für die neue Verordnung zur Anwendung von Saatgut ergab sich aus dem Auslaufen der befristeten Eilverordnung vom Juli 2015. Ähnlich wie die vorherige Eilverordnung untersagt die aktuelle Regelung den Handel und die Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Obwohl die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden bei Wintergetreide in Deutschland bereits unzulässig war, soll die neue Verordnung dauerhaft verhindern, dass derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern nach Deutschland eingeführt und hier ausgesät wird.
