Verbände und Organisationen

Neuer Gesamtarbeitsvertrag stärkt Grüne Branche in der Schweiz

JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben einen überarbeiteten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche in der Schweiz verabschiedet. Dieser Vertrag regelt für vier Jahre die Arbeitsbedingungen in über 1.300 Betrieben mit rund 12.000 Mitarbeitenden und bringt verbesserte Konditionen mit sich.

Wesentliche Neuerungen und Geltungsbereich des GAV

Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) haben einen überarbeiteten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Grüne Branche in der Schweiz verabschiedet. Dieser Vertrag, der für vier Jahre Gültigkeit besitzt, regelt die Arbeitsbedingungen in über 1.300 Betrieben mit rund 12.000 Mitarbeitenden.

Der GAV findet Anwendung in verschiedenen Segmenten der Grünen Branche, darunter der Garten- und Landschaftsbau, Baumschulen, Zierpflanzenproduzenten sowie Verkaufsgärtnereien. Er ist für alle Mitgliedsfirmen von JardinSuisse verbindlich, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben, mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Schaffhausen.

Verbesserte Konditionen für Mitarbeitende

Eine zentrale Neuerung des Vertrages betrifft die Ferienregelung: Mitarbeitende erhalten künftig 25 Ferientage pro Jahr. Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Tage. Diese Anpassung wurde trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Corona-Pandemie vereinbart.

Auch bei den Mindestlöhnen gibt es Anpassungen. Für Fachkräfte im Garten- und Landschaftsbau, die über ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen, wurde der monatliche Mindestlohn auf 4.750 Franken festgelegt. In den ersten drei Berufsjahren darf dieser Lohn um maximal 250 Franken unterschritten werden. Die Mindestlöhne für andere Kategorien und Bereiche bleiben unverändert.

Zusätzlich sieht der neue GAV vor, dass Löhne unter 4.000 Franken obligatorisch um 0,5 Prozent angehoben werden müssen.

17.11.2020

Zurück