Branchenverbände, Organisation und Verwaltung

Neuer Tarifabschluss im GaLaBau sichert Planungssicherheit

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dieser sichert der Branche Planungssicherheit für fast zwei Jahre und stärkt die Ausbildung.

Details zum Tarifvertrag und den Entgelterhöhungen

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich auf einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. Die Verhandlungen erstreckten sich über drei Runden.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 22 Monaten. Er sieht eine Erhöhung von 3 Prozent ab dem 1. November 2017 und eine weitere Erhöhung von 2,4 Prozent ab dem 1. Oktober 2018 vor. Mit dem Novembergehalt wird eine Einmalzahlung von 50 Euro geleistet. Die Vergütung der Lohngruppe 7.6 steigt ab dem 1. November 2017 auf 10 Euro und ab dem 1. Oktober 2018 auf 10,20 Euro. Die Laufzeit der Ausbildungsvergütungen wurde an die Lohn- und Gehaltstarifverträge angepasst. Alle Entgelttarifverträge sind somit erstmals zum 31. Juli 2019 kündbar.

Wir Arbeitgeber sind in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen und das Tarifergebnis bezüglich der Entgelterhöhung ist sicher kein Grund zum Jubeln. Insbesondere unsere Mitglieder in den neuen Bundesländern sehen sich aufgrund der zwei Ost-West-Angleichungsschritte einem Kraftakt ausgesetzt. Gleiches gilt auch für die Betriebe in der Fläche, die nicht so sehr von der guten Konjunktur profitieren.

Dies kommentierte Uwe Keller-Tersch, der neue Verhandlungsführer des BGL, zum Verhandlungsergebnis. Er betonte, dass die Verhandlungen von der guten Konjunktur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie der positiven Zukunftsperspektive der Branche geprägt waren. Auch der Fachkräftemangel und der Wettbewerb um Arbeitskräfte spielten eine Rolle. Positiv sei die durch die lange Laufzeit erreichte Planungssicherheit von fast zwei Jahren für die GaLaBau-Unternehmer.

Stärkung der Ausbildung und neue Vergütungsstrukturen

Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem auf neue Vergütungsstrukturen für Auszubildende geeinigt. Der neue Ausbildungstarifvertrag sieht keine Differenzierung mehr nach dem 18. Lebensjahr vor. Die Ausbildungsvergütungen für zwei- und dreijährige Ausbildungen wurden angepasst. Ab dem 1. November 2017 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden im ersten Lehrjahr 800 Euro, im zweiten Lehrjahr 900 Euro und im dritten Lehrjahr 1000 Euro.

Für die zweijährige Ausbildung erhalten Auszubildende ab dem 1. November 2017 im ersten Lehrjahr 800 Euro und im zweiten Lehrjahr 1000 Euro pro Monat. Ab dem 1. August 2018 werden die Ausbildungsvergütungen für zwei- und dreijährige Ausbildungen um 25 Euro angehoben.

Damit haben wir die Ausbildung im GaLaBau erneut gestärkt, die für uns ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel ist. Auch wenn hier weitere Zugeständnisse gemacht wurden, ist dies mit Blick auf die Zukunftssicherung der Branche richtig und wird sich langfristig positiv auswirken, davon bin ich gemeinsam mit Frau Fehmer und meinen Kollegen im BGL-Tarifausschuss überzeugt.

Zukunftsweisende Sozialpartnervereinbarung

Zusätzlich haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Sozialpartnervereinbarung geeinigt. Im kommenden Jahr werden ergebnisoffene Gespräche über wichtige Themen wie betriebliche Altersvorsorge, Altersübergang, Weiterbildung und -qualifizierung sowie Wiedereingliederung geführt. Diese Gespräche sollen eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Tarifverträge sicherstellen.

06.11.2017

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

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53604Bad Honnef
Deutschland

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Fax:+49 2224 7707-77

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