Erweiterte Förderung für klimafreundliche Energienutzung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ neu ausgerichtet. Die Förderung konzentriert sich nun auf die Reduzierung von CO2-Emissionen aus der Energienutzung. Dies schließt regenerative Energieträger sowie mobile Maschinen und Geräte in die Förderfähigkeit ein.
Damit wird die gesamte Bandbreite klimafreundlicher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben abgedeckt. Anträge auf Beratungsförderung können ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Gartenbaus. Für den Förderbereich Wissenstransfer sind auch entsprechende Einrichtungen antragsberechtigt. Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert.
Die Mittelausstattung wurde erhöht: Für die mittelfristige Finanzplanung von 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm soll auch über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt werden.
Hintergrund der Neuausrichtung
Das Bundesprogramm ist Teil der zehn Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung, welches die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 zum Ziel hat. Es trägt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz bei, den jährlichen Treibhausgasausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um insgesamt 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren.
Die Steigerung der Energieeffizienz und die CO2-Einsparung aus der Energienutzung in Landwirtschaft und Gartenbau bieten ein Minderungspotenzial von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich.
