Bauwerksbegrünung, Die Grüne Stadt, Klima- und Umweltschutz

Neues RAL Gütezeichen für Vertikalbegrünungen

Ein neues RAL Gütezeichen sichert die Qualität von Vertikalbegrünungen. Es deckt Planung, Materialauswahl, Pflanzenauswahl und Bauwerkspflege ab. Betriebe müssen hohe Anforderungen erfüllen und geschultes Personal einsetzen, um die Kennzeichnung zu erhalten.

Qualitätssicherung für senkrechte Gärten

Vertikalbegrünungen, auch als senkrechte Gärten bekannt, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Im Innenbereich schaffen bepflanzte Wände eine natürliche Atmosphäre, verbessern das Raumklima, regulieren die Luftfeuchtigkeit und reduzieren Lärm. An Außenfassaden tragen sie zur ästhetischen Aufwertung bei, reinigen die Luft und bieten Lebensraum für Insekten und Vögel.

Die Realisierung solcher Begrünungen erfordert spezifisches gärtnerisches und technisches Fachwissen. Um die Qualität von Produkten und Leistungen in diesem Bereich zu sichern, wurde das neue RAL Gütezeichen Vertikalbegrünungen eingeführt. Es wird an Betriebe vergeben, die hohe Anforderungen in allen Arbeitsschritten erfüllen – von der Planung über die Material- und Pflanzenauswahl bis zur Bauwerkspflege.

RAL Gütezeichen werden von Verbraucherschutzorganisationen als verlässliche Kennzeichnungen empfohlen, da sie strenge Vergabekriterien, die sogenannten Güte- und Prüfbestimmungen, erfüllen. Betriebe, die das Gütezeichen Vertikalbegrünungen nutzen, verpflichten sich zum Einsatz von geschultem Personal. Sie berücksichtigen bei der Planung relevante Rahmenbedingungen wie Montageuntergrund, Licht- und Temperaturverhältnisse, klimatische Bedingungen sowie Windverhältnisse und die Schnittstellen zur Haustechnik.

Zudem bieten diese Betriebe eine vollautomatisierte Steuerung und Regelung für die Be- und Entwässerung, die Düngerdosierung und die Beleuchtung. Die Güte- und Prüfbestimmungen legen detaillierte Anforderungen fest, unter anderem für Beratung und Planung, Pflanzenauswahl, Be- und Entwässerungstechnik, Montage und Errichtung, Wartung und Pflege sowie für eingesetzte Produkte wie Dünger.

Die Kriterien des Gütezeichens gelten für die Begrünung von Flächen und Wänden mit einer Neigung ab 35 Grad oder dort, wo Dachbegrünungen nicht umsetzbar sind. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird kontinuierlich durch die Betriebe selbst überwacht und zusätzlich einmal jährlich unangekündigt von einer neutralen Prüfstelle kontrolliert.

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung ist seit 1925 für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die Einhaltung des Qualitätsanspruchs wird durch ein System aus Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt, dem sich Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. RAL Gütezeichen dienen als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung dem Verbraucherschutz und erfüllen die steigenden Ansprüche der Verbraucher.

15.02.2021

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Fränkische Straße 7
53229Bonn
Deutschland

Tel.:+49 228 68895-0
Fax:+49 228 68895-430

E-Mail:
Web: 

Zurück