Naturschutz

Niedersachsen fördert Biogas-Wildpflanzen mit 500 Euro pro Hektar

Niedersachsen unterstützt den Anbau von Wildpflanzen für die Biogasproduktion mit 500 Euro pro Hektar. Die neue Förderrichtlinie gilt für Flächen zwischen einem und zehn Hektar. Antragsunterlagen sind bald verfügbar.

Details zu Förderbedingungen und Auflagen

Die förderfähige Fläche pro Betrieb liegt zwischen einem und maximal zehn Hektar. Insgesamt ist die maximale Förderfläche in Niedersachsen auf 2.000 Hektar begrenzt. Es werden ausschließlich Neueinsaaten gefördert. Der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Jahr der Aussaat.

Antragsteller müssen die Verwertung des Erntegutes in einer Biogasanlage nachweisen. Eine jährliche Düngung ist mit maximal 150 kg Gesamt-N (inklusive Nmin) erlaubt, jedoch nicht im Ansaatjahr und spätestens bis zum 15. Juni. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist nur im Ansaatjahr oder im darauffolgenden Frühjahr zur Gräserbekämpfung gestattet.

Die Saatgutmischung muss 15 Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Liste umfassen. Das Saatgut muss zertifiziert sein und aus gesicherter deutscher Herkunft stammen. Die Hersteller des Saatgutes benötigen entweder das VWW Regiosaaten-Zertifikat oder das RegioZert-Zertifikat.

Auswahl der Pflanzenarten und Antragsfristen

Die aktuelle Liste der förderfähigen Pflanzenarten umfasst unter anderem Alant, Beifuß, Eibisch, Esparsette, Färberkamille, Färber-Wau, Fenchel, Futtermalve, Gelber Steinklee, Königskerze, Luzerne, Natternkopf, Rainfarn, Rosenmalve, Rote Lichtnelke, Schwarze Flockenblume, Sojaschrot / Mischungsmaterial für Aussaat, Wegwarte, Weißer Steinklee, Wilde Möhre, Wilde Karde und Wilde Malve. Änderungen oder Erweiterungen dieser Liste sind möglich.

Der Antrag auf Zuwendung ist jährlich bis zum 30. November des Jahres zu stellen, das der geplanten Aussaat vorausgeht. Für das Jahr 2021 galt abweichend eine Antragsfrist bis zum 15. Juli 2021.

22.06.2021

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