Nachhaltige Lösungen für den Garten- und Landschaftsbau
Die zunehmende Versiegelung von Bodenflächen durch Siedlungs- und Verkehrswegebau verhindert die natürliche Versickerung von Regenwasser und damit die Grundwasserneubildung. Stattdessen wird das Wasser in die Kanalisation geleitet, was bei Starkregen zu einer Überlastung der Abwassersysteme führen kann. Versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinkern bieten hier eine Lösung, indem sie der Bodenversiegelung entgegenwirken und gleichzeitig die Kosten für Abwassergebühren und Entwässerungslösungen reduzieren können.
Anforderungen an versickerungsfähige Verkehrsflächen
Neben der notwendigen Tragfähigkeit müssen versickerungsfähige Verkehrsflächen eine Bemessungsregenspende von 270 l/(s * ha) dauerhaft in den Untergrund ableiten können. Gemäß dem FGSV-Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV) sollten die Oberbauschichten, der Untergrund und der Unterbau einen Infiltrationsbeiwert von mindestens ki ≥ 3∙10-5 m/s sowie eine Wasserdurchlässigkeit von kf ≥ 5∙10-5 m/s aufweisen.
Für die Herstellung solcher Flächen in Pflasterbauweise eignen sich sowohl gefügedichte Pflasterklinker mit Normalfuge als auch solche mit aufgeweiteter Fuge, mit oder ohne angeformte Abstandshalter. Bei diesen Bauweisen erfolgt die Versickerung primär über die Fugen, da dem Klinker selbst keine Drainleistung zugewiesen wird. Entscheidend sind hierbei der Fugenanteil und die Auswahl eines geeigneten Fugenmaterials. Die Versickerungsleistung der Pflasterdecke wird maßgeblich durch die Wasserdurchlässigkeit der Gesteinskörnung in den Fugen und Sickeröffnungen bestimmt. Der erforderliche Durchlässigkeitsbeiwert der Pflasterdecke kann nur durch die Verwendung speziell konzipierter, versickerungsfähiger Gesteinskörnungen als Bettungs- und Fugenmaterial erreicht werden. Hierfür eignen sich gebrochene Gesteinskörnungen der Körnung 1/3, 2/4 oder 2/5.
Zusätzlich gibt es Pflasterklinker mit Aussparungen, wie Rasenlochklinker, Dränpflasterklinker, Sternklinker und Pflasterklinker mit Sickerschächten. Diese werden bei der Verlegung mit spezieller Gesteinskörnung gefüllt, um das Versickern von Niederschlagswasser in den Untergrund zu ermöglichen.
Einschränkungen und weitere Empfehlungen
Zum Schutz des Grundwassers dürfen versickerungsfähige Verkehrsflächen nur außerhalb von Wasserschutzgebieten angelegt werden. Ein Mindestabstand von 2 Metern zum Grundwasser ist einzuhalten. Die Verkehrsbelastung ist auf die Belastungsklasse Bk0,3 RStO zu begrenzen. Der Einsatz von Taumitteln ist nicht gestattet. Der Untergrund muss eine Mächtigkeit von mindestens 1 Meter aufweisen, um eine ausreichende Filterung des eindringenden Wassers zu gewährleisten. Zudem muss die Filterstabilität der einzelnen Schichten untereinander sichergestellt sein. Weitere Empfehlungen zur Herstellung versickerungsfähiger Verkehrsflächen in Pflasterbauweise sind dem Merkblatt M VV des FGSV zu entnehmen.
Wirtschaftliche und ökologische Vorteile
Versickerungsfähige Verkehrsflächen können zu einer Reduzierung der Abwassergebühren führen, da für deren Berechnung oft nur der halbe Oberflächenabfluss im Vergleich zu versiegelten Flächen zugrunde gelegt wird (Abflussbeiwert von Ψ = 0,3 bis 0,5). Für Starkregenereignisse ist zwar eine zusätzliche Notentwässerung vorgeschrieben, diese kann jedoch kleiner dimensioniert werden. Im privaten Wohnungsbau ist eine zusätzliche Entwässerung in der Regel nicht erforderlich.
Pflasterklinker bieten neben den funktionalen, ökologischen und ökonomischen Aspekten auch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten durch ihre Auswahl an Farben, Formaten und Verlegemustern. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Flächenbefestigungen.
