Umweltbelastung durch strenge Handelsvorgaben
Strenge optische und größenbezogene Vorgaben des Handels für Obst und Gemüse führen zu Umweltbelastungen und unnötigen Lebensmittelverlusten. Dies geht aus aktuellen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (UBA) und der Verbraucherzentralen hervor. Beide Institutionen fordern den Handel auf, standardmäßig Obst und Gemüse in jeder Größe und Optik anzubieten.
Die selbstgesetzten Vorgaben des Handels wirken sich negativ auf Umwelt und Klima aus. Beispielsweise wird Brokkoli nach Einheitsgewicht vermarktet, Äpfel müssen eine makellose Schale aufweisen, und bei Möhren oder Kohlrabi dienen frisch-grüne Blätter lediglich der Optik, beschleunigen jedoch das Welken des Gemüses. Um diese optischen Standards zu erfüllen, sind oft zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel erforderlich. Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspricht, wird den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht abgenommen.
Solche Produkte werden bestenfalls zu Saft weiterverarbeitet oder verfüttert, häufig jedoch untergepflügt oder anderweitig entsorgt. Ein Verzicht des Handels auf diese Vorgaben würde sowohl der Umwelt als auch Verbrauchern und Erzeugerbetrieben zugutekommen. Ohne Blattschmuck bleiben Gemüse wie Kohlrabi länger frisch, da kein Wasser über die Blätter verdunsten kann. Ein Angebot von unterschiedlich großem Obst und Gemüse würde es Verbrauchern ermöglichen, bedarfsgerechter einzukaufen und Lebensmittelabfälle im Haushalt zu reduzieren. Erzeugerbetriebe könnten ihren Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verringern und einen größeren Anteil ihrer Produkte verkaufen.
Das UBA hat in seiner Veröffentlichung „Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima“ gemeinsam mit Experten Lösungsvorschläge erarbeitet.
Die gesetzlichen Vorgaben reichen aus für hochwertige Lebensmittel. Der Handel muss hier nicht noch unnötig nachlegen. Damit die Umwelt beim Obst- und Gemüseanbau weniger belastet wird, müssen alle aktiv werden – auch der Handel.
Dies betont UBA-Präsident Dirk Messner. Auch der Marktcheck der Verbraucherzentralen kommt zu ähnlichen Ergebnissen.
Es gibt noch große Spielräume, frisches Obst und Gemüse so anzubieten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten können. Der Handel sollte diese nutzen.
So Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentralen
Der bundesweite Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte das Angebot von ausgewähltem Obst und Gemüse in 25 Supermärkten, Biohandelsmärkten und Discountern. Die Ergebnisse zeigen:
- Nur etwa ein Viertel der angebotenen Äpfel und 18 Prozent der Möhren wurden in Klasse II angeboten, also mit optischen Makeln und unterschiedlicher Größe. In Discountern war dieses Angebot noch geringer.
- Kohlrabi, Blumenkohl, Eisbergsalat und Brokkoli wurden fast ausschließlich zum Stückpreis statt nach Gewicht angeboten. Diese Verkaufspraxis bietet wenig Anreiz, auch zu kleinerem Gemüse zu greifen.
- Kohlrabi und Radieschen wurden fast immer mit Blättern verkauft, obwohl diese oft nur als vermeintliches Frischemerkmal dienen und meist schon im Handel von den Verbrauchern entfernt werden.
Der Marktcheck analysierte zudem, inwieweit Obst und Gemüse preisreduziert angeboten wurde, wenn es durch längere Lagerung an optischer Qualität verloren hatte. Solche Angebote gab es nur in etwa einem Viertel (28 Prozent) der Geschäfte.
Empfehlungen für den Handel
Um Umwelt und Klima nicht weiter durch unnötig strenge Vorgaben zu belasten, empfehlen UBA und Verbraucherzentralen:
- Der Handel sollte auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen verzichten und die Spielräume der gesetzlichen Vermarktungsnormen nutzen. Wo eine Klassen-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte Klasse II zum neuen Standard werden.
- Obst und Gemüse sollte grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden. Verkaufsverpackungen und Packstückgrößen müssen an die natürlichen Größen und Gewichte von Obst und Gemüse angepasst werden, um enge Vorgaben für einheitliche Größen überflüssig zu machen.
- Gemüse wie Kohlrabi, Radieschen und Möhren sollte ohne Blätter angeboten werden.
Damit der Handel seine Vorgaben dauerhaft senken kann, müssen Verbraucher das Angebot auch annehmen. Hierfür sind leicht zugängliche und verständliche Informationen erforderlich, beispielsweise in Kundenmagazinen oder direkt am Point of Sale.
