Naturschutz

Professionelle Baumpflege als aktiver Arten- und Naturschutz

Die Interessenvertretung Deutsche Baumpflege (IDB) betont in einem Positionspapier die aktive Rolle qualifizierter Baumpfleger im Artenschutz. Durch die Anwendung fachlicher Standards und relevanter Regelwerke wie der ZTV Baumpflege tragen sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Rechnung. Baumpfleger erkennen und dokumentieren naturschutzrechtlich relevante Gegebenheiten und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein.

IDB-Positionspapier: Baumpflege als Beitrag zum Artenschutz

Die Interessenvertretung Deutsche Baumpflege (IDB) hat ein Positionspapier zur Rolle der Baumpflege im Artenschutz veröffentlicht. Darin wird betont, dass qualifizierte Baumpfleger durch die Anwendung fachlicher Standards und relevanter Regelwerke, wie der ZTV Baumpflege, aktiv zum Artenschutz beitragen und den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gerecht werden.

„Der qualifizierte Baumpfleger betreibt gemäß der guten fachlichen Praxis und der einschlägigen Regelwerke (z.B. ZTV Baumpflege) aktiv Artenschutz und trägt den Inhalten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bereits seit Jahrzehnten Rechnung“, so Michael Hartmann, Vorsitzender der IDB.

Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes sind seit Langem fester Bestandteil der Lehrinhalte und Prüfungen in der Ausbildung zum Gärtner sowie in speziellen Weiterbildungen der Baumpflege. Dies umfasst unter anderem:

  • Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung vom 29. Juni 1993.
  • Den European Tree Worker von 1996.
  • Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau vom 6. März 1996.
  • Den European Tree Technician von 2002.

Artenschutz durch qualifizierte Aus- und Weiterbildung

Die in diesen Aus- und Weiterbildungen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten befähigen qualifizierte Baumpfleger, den Anforderungen des BNatSchG im Bereich Artenschutz nachzukommen. Baumpfleger sind oft die ersten Fachkräfte, die an oder in einem Baum naturschutzrechtlich relevante Gegebenheiten erkennen und dokumentieren. Sie handeln im Sinne des Natur- und Artenschutzes, indem sie Habitatstrukturen frühzeitig feststellen und wissen, wie mit solchen Funden umzugehen ist.

Im Rahmen ihrer baumpflegerischen Tätigkeit können Baumpfleger eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchführen. Daraus leiten sie weiteren Handlungsbedarf ab und informieren bei Bedarf die zuständigen Stellen, um gegebenenfalls eine Ausnahmeprüfung einzuleiten. Die artenschutzrechtliche Prüfung in der Baumpflege umfasst folgende Punkte:

  • Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der Vorgaben nach §§ 39 und 44 BNatSchG.
  • Erkennen von Lebensstätten an Bäumen, wie Nester, Horste, Höhlungen, Mulmflächen oder Rindenstrukturen.
  • Abwägung der Situation, Bestimmung von Konsequenzen und Festlegung weiterer Schritte.

Sind keine Habitatstrukturen vorhanden, kann die geplante Baumpflege ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Bei einem möglichen Verbotstatbestand, der eine Störung, Tötung oder Beeinträchtigung einer Lebensstätte zur Folge haben könnte, wird der Auftraggeber informiert. Dieser wird dann über weitere Schritte beraten, wie die Notwendigkeit einer Ausnahmeprüfung oder das Hinzuziehen externer Experten.

Michael Hartmann betont: „Im Vordergrund der Beratung durch den Baumpfleger steht die Erhaltung der Habitatstrukturen durch geeignete Alternativen (z.B. Kronensicherung statt Kroneneinkürzung, …). Ist dies nicht möglich, erfolgt die weitere Abstimmung mit der zuständigen Behörde.“

Über die Interessenvertretung Deutsche Baumpflege (IDB)

Die IDB ist ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen und Institutionen, die sich für eine fachgerechte Baumpflege und die Gesunderhaltung von Bäumen einsetzen. Dazu gehören die Arbeitsgemeinschaft Neue Baumpflege, der Arbeitskreis Baumpflege im Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e. V., der Fachverband geprüfter Baumpfleger e. V., die International Society of Arboriculture, Chapter Germany (ISA Deutschland), die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e. V. (LAGF Großbeeren), die Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e. V. (QBB), die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg sowie die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Göttingen.

28.08.2015

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