Naturschutz, Verbände und Organisationen

Reform der Düngegesetzgebung: Umweltziele im Agrarbereich verfehlt

Wissenschaftliche Beiräte und der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordern eine umfassende Reform der Düngegesetzgebung. Trotz Verbesserungen werden zentrale Umweltziele im Agrarbereich nicht erreicht, was dringenden Handlungsbedarf erfordert.

Umfassende Reform der Düngegesetzgebung gefordert

Die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik (WBA) und für Düngungsfragen (WBD) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung fordern eine umfassende Reform der Düngegesetzgebung. Eine gemeinsame Kurzstellungnahme zur Novellierung der Düngeverordnung wurde an Staatssekretär Dr. Robert Kloos übergeben.

Zentrale Umweltziele im Agrarbereich werden in Deutschland nach wie vor nicht erreicht.
erklärt Prof. Friedhelm Taube (WBA), der die Stellungnahme federführend erarbeitet hat. Die Beiräte sehen dringenden politischen Handlungsbedarf und plädieren für Maßnahmen, die über bisherige Vorschläge hinausgehen.

Trotz Verbesserungen in den letzten 20 Jahren führen hohe Stickstoff- und Phosphatausträge aus der Landwirtschaft dazu, dass Umweltziele der Bundesregierung und der EU nicht erreicht werden. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung, Bioenergieproduktion und Sonderkulturen nehmen die Nährstoffausträge sogar zu.

Darunter leiden die Qualität der Oberflächen- und Grundgewässer und die biologische Vielfalt der Landökosysteme und es kommt zu einem erhöhten Ausstoß von Klimagasen.
erläutert Prof. Karin Holm-Müller, Mitglied des SRU.

Die Beiräte empfehlen, die anstehende Novellierung der Düngeverordnung für weitreichende Reformen zu nutzen.

Ein Schlüsselproblem besteht darin, dass auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben bisher nicht ausreichend erfasst wird, welche Nährstoffüberschüsse dort anfallen.
so Prof. Horst, Vorsitzender des WBD. Eine zentrale Empfehlung ist die Einführung einer umfassenden und aussagekräftigen Nährstoffbilanzierung (Hoftorbilanz). Diese soll als Grundlage für die Erfassung und Begrenzung von Nährstoffüberschüssen auf landwirtschaftlichen Betrieben dienen.

Die notwendigen rechtlichen und technisch-administrativen Voraussetzungen hierfür müssen zügig geschaffen werden. Ohne eine umfassende und transparent dokumentierte Bilanzierung ist eine wirksame Begrenzung von Nährstoffüberschüssen nach Ansicht der Beiräte nicht möglich. Zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Umwelt werden folgende Maßnahmen angemahnt:

  • Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung organischer Düngemittel
  • Ausweitung der Mindestlagerkapazitäten für organische Düngemittel
  • Verschärfung der Anforderungen an die Ausbringungstechnik und Einarbeitung organischer Düngemittel
  • Stärkere Limitierung der Phosphatzufuhr

Zudem sind eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Düngegesetzgebung und schärfere Sanktionen bei Verstößen unerlässlich. Um landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an das novellierte Düngerecht zu unterstützen, könnten bestimmte Anpassungsinvestitionen im Rahmen bestehender Förderinstrumente finanziell gefördert werden.

Die Räte sehen die große Chance, mit der entschiedenen Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode zur Erreichung der von der Bundesregierung und der EU gesetzten Umweltziele im Agrarbereich sowie zu einer effizienteren Verwendung von Düngemitteln auf den Betrieben beizutragen.
betont Prof. Harald Grethe, Vorsitzender des WBA.

23.08.2013

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