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UV-Schutz im GaLaBau: Prävention von Hautkrebs durch gezielte Maßnahmen

Die BG BAU führt UV-Aktionstage für Auszubildende durch, um auf Schutzmaßnahmen gegen Hautkrebs aufmerksam zu machen. Beschäftigte im GaLaBau sind durch ihre Arbeit im Freien besonders gefährdet. Eine frühzeitige Sensibilisierung ist entscheidend, um langfristige Schäden zu vermeiden.

Hintergrund und Bedeutung des UV-Schutzes in der Bauwirtschaft

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit steigt die Intensität der ultravioletten (UV) Strahlung, die Haut und Augen schädigen kann. Insbesondere in der Bauwirtschaft stellt der weiße Hautkrebs eine der am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten dar. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt daher bundesweit UV-Aktionstage für Auszubildende durch, um auf Schutzmaßnahmen aufmerksam zu machen.

Die Prävention von UV-Strahlungsschäden ist ein zentraler Aspekt der Arbeitssicherheit. Beschäftigte im GaLaBau sind aufgrund ihrer überwiegend im Freien stattfindenden Tätigkeiten dauerhaft der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Diese Exposition kann langfristig zur Entwicklung von Hautkrebs führen.

„Der Schutz vor UV-Strahlung ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Präventionsarbeit. Denn am Bau wird überwiegend im Freien gearbeitet. Die Beschäftigten sind also dauerhaft der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Und die kann langfristig zu Hautkrebs führen“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Im Jahr 2021 wurden der BG BAU rund 2.600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs gemeldet. Betroffen sind insbesondere Beschäftigte aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Eine frühzeitige Sensibilisierung für die Gefahren der UV-Strahlung ist daher von Bedeutung.

Unter dem Motto „Rette deine Haut“ erreichte die BG BAU im Jahr 2022 bei ihren UV-Aktionstagen in acht überbetrieblichen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft etwa 1.100 Auszubildende. Ziel ist es, die Auszubildenden über praxistaugliche Schutzmaßnahmen zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese direkt zu erproben. Dazu gehören UV-Schutzbrillen, Helme mit Nackenschutz, luftdurchlässige Kleidung aus verschiedenen Materialien sowie UV-Schutzmittel.

Die Jugendlichen können vor Ort Materialien anfassen und testen. Durch die Bestimmung des eigenen Hauttyps erhalten sie ein besseres Verständnis für die Empfindlichkeit ihrer Haut. Eine UV-Kamera visualisiert zudem die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln im Vorher-Nachher-Vergleich.

UV-Schutz nach dem STOP-Prinzip

In den Monaten April bis September ist die Sonnenintensität in Deutschland so hoch, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Der UV-Index dient als Indikator: Bereits ab einem Wert von 3 sind Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung notwendig.

Die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgt mittels einer Gefährdungsbeurteilung, die Risiken am Arbeitsplatz zusammenfasst und erforderliche Maßnahmen definiert. Die Rangfolge der Maßnahmen folgt dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, vor organisatorischen und vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

„Der wirksamste Schutz gegen UV-Strahlung ist die Vermeidung von Arbeiten in der Sonne, wo immer dies möglich ist“, erläutert Arenz. „Da dies im Baustellenalltag nur selten der Fall ist, muss hier meist auf technische, organisatorische und persönliche UV-Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden.“

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen zählen Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, die schattige Arbeitsplätze im Freien schaffen. Wo technische Maßnahmen nicht umsetzbar sind, ergänzen organisatorische Schutzmaßnahmen.

Arbeiten können beispielsweise in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Das Rotationsprinzip ermöglicht es, die UV-Belastung zu reduzieren, indem Beschäftigte zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung wechseln oder die Arbeit auf mehrere Personen verteilt wird.

Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht aus, sind persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten erforderlich. Dazu gehören der Schutz des Kopfes sowie leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung. Ohren und Nacken können durch ein am Helm befestigtes Nackentuch geschützt werden.

Nicht bedeckbare Hautbereiche wie Gesicht (insbesondere Nase und Lippen), Hals oder Handrücken sollten mit einer UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50, geschützt werden. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Zum Schutz der Augen wird eine UV-Schutzbrille empfohlen. Der Sonnenschutz sollte auch in der Freizeit fortgesetzt werden.

24.06.2022

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