Naturschutz

Rote Liste: Phytoparasitische Kleinpilze stark gefährdet

Deutschland hat die erste Rote Liste phytoparasitischer Kleinpilze veröffentlicht. 13 Prozent dieser Organismen sind vom Aussterben bedroht, ein höherer Anteil als bei den meisten anderen Gruppen. Insgesamt sind 34 Prozent gefährdet, über 10 Prozent bereits ausgestorben. Hauptursache ist der Rückgang der Wirtspflanzen.

Gefährdung phytoparasitischer Kleinpilze in Deutschland

Deutschland hat als erstes Land weltweit eine Rote Liste der auf lebenden Pflanzen wachsenden Kleinpilze, der sogenannten phytoparasitischen Kleinpilze, veröffentlicht. Die Publikation zeigt, dass 13 Prozent dieser Organismengruppe vom Aussterben bedroht sind, was einen höheren Anteil darstellt als bei den meisten anderen Organismengruppen.

Insgesamt sind 34 Prozent der bewerteten Arten in ihrem Bestand gefährdet, und über 10 Prozent gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Lediglich 40 Prozent der 1.196 in Deutschland heimischen Arten sind ungefährdet. Die Hauptursache für die Gefährdung der phytoparasitischen Kleinpilze ist der Rückgang ihrer Wirtspflanzen.

Gründe für diesen Rückgang sind unter anderem die Intensivierung der Landwirtschaft, die Entwässerung feuchter Standorte, die Aufforstung von Offenlandflächen und die Versiegelung von Böden.

Die neue Rote Liste erweitert den Blick auf die Vielfalt der Pilze, ihre ökologische Bindung und ihre Gefährdungssituation. Die auf Pflanzen wachsenden Kleinpilze können nur gemeinsam mit ihren Wirtspflanzen in geeigneten Lebensräumen überleben. Darüber hinaus gefährden Stoffeinträge wie zum Beispiel Stickstoff und Phosphat sowie Fungizide und Herbizide die Pilze direkt oder indirekt, indem sie deren Wechselbeziehung mit den Wirtspflanzen beeinflussen. Um eine Trendumkehr zu erreichen, müssten diese Stoffeinträge verringert werden.

Neben der Gefährdungssituation wurde auch die nationale Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von Arten ermittelt. Für 13 Taxa besteht eine erhöhte Verantwortlichkeit. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Pilzart auf eine bestimmte Wirtspflanzenart angewiesen ist, deren Vorkommensschwerpunkt in Deutschland liegt.

Phytoparasitische Kleinpilze sind hochgradig spezialisiert und überwiegend auf ganz bestimmte Wirtspflanzen angewiesen. Diese enge Bindung hilft beim Bestimmen der Pilze und ist eine wichtige Grundlage, um Bestandsgrößen und Bestandstrends der Pilzarten einschätzen zu können. Die Wirtspflanzenliste im Anhang der Publikation – eine Liste aller in Deutschland nachgewiesenen phytoparasitischen Kleinpilze zu jeder Pflanzenart – bietet deshalb einen großen Mehrwert für die Wissenschaft.

Die Rote Liste der phytoparasitischen Kleinpilze wurde von einem Team pilzkundlich forschender Fachleute erstellt. Viele weitere Personen aus ganz Deutschland trugen zur Erarbeitung der Datengrundlage bei. Die Liste umfasst alle in Deutschland nachgewiesenen Arten der traditionellen Gruppen „Brandpilze“, „Rostpilze“, „Echte Mehltaupilze“ sowie „Falsche Mehltaue und Weißroste“.

Hintergrund: Rote Listen in Deutschland

Die bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert. Sie stellen den Gefährdungsstatus von Arten für den Bezugsraum Deutschland dar.

Rote Listen dienen als Inventarlisten und liefern Informationen zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen, nicht nur zu den gefährdeten. Die Bewertung der Gefährdung erfolgt anhand der Bestandssituation und -entwicklung durch die Autorinnen und Autoren. Die Grundlagen für diese Analysen werden von zahlreichen ehrenamtlichen Artenkennern ermittelt.

Die Erstellung der Roten Listen erfolgt ebenfalls größtenteils ehrenamtlich. Die Methodik zur Bewertung der Arten wurde vom BfN gemeinsam mit den Autorinnen und Autoren entwickelt und die fachliche Prüfung der Roten Listen obliegt dem BfN.

Rote Listen sind eine entscheidende Grundlage für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland. Sie dokumentieren den Zustand von Arten, zeigen Handlungsbedarf auf und fungieren als Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt.

Das Rote-Liste-Zentrum (RLZ)

Das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das RLZ jährlich mit 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut.

Das RLZ unterstützt die Autorinnen und Autoren sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen. Dies umfasst die fachwissenschaftliche Begleitung bei der Erstellung sowie die Übernahme von Kosten für Koordination, Arbeitstreffen und andere vorbereitende Arbeiten.

31.08.2023

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