Hintergrund der verschärften Sicherheitsanforderungen
Die Zahl schwerer Unfälle auf Baustellen, insbesondere durch herabfallende Anbaugeräte aufgrund unzureichender Schnellwechsler-Verriegelung, hat zugenommen. Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission im Oktober 2021 eine wichtige Klarstellung zur Norm EN 474-1:2006+A6:2019 veröffentlicht. Diese besagt, dass das Inverkehrbringen von hydraulischen Schnellwechslern ohne eine geeignete Sicherungseinrichtung ab sofort untersagt ist – und das ohne Übergangsfrist.
Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Welche Auswirkungen hat dies für Hersteller und Anwender von Schnellwechslern? Und welche Sicherheitsstandards sind neun Monate nach dieser Warnung im EU-Amtsblatt relevant? Christian Rampp, Entwicklungsleiter bei OilQuick, einem führenden Anbieter von Schnellwechslern, erläutert die Hintergründe und die aktuellen Anforderungen.
Ursachen für herabfallende Anbauwerkzeuge
Hydraulische Schnellwechsler ermöglichen es Maschinenführern, Anbaugeräte schnell und ohne Verlassen der Kabine zu wechseln. Dabei werden die Geräte in den Schnellwechsler eingehakt und durch Bolzen verriegelt. Kommt es jedoch zu einer inkorrekten Aufnahme oder einer unvollständigen Verriegelung der Bolzen, kann sich das Anbauwerkzeug unter Last lösen und herabfallen.
Die meisten Systeme verfügen über optische und akustische Signale, die den Maschinenführer auf eine fehlende oder fehlerhafte Verriegelung hinweisen sollen. OilQuick hat beispielsweise bereits 2018 die Sichtanzeige MRL entwickelt. Diese Anzeige arbeitet ohne Elektronik und Sensoren und soll eine eindeutige Ablesbarkeit des Verriegelungszustands gewährleisten. Sie ist robust für den Baustellenalltag konzipiert und zeigt den korrekten Zustand durch einen einzigen Stift und eine Farbe an.
Grenzen optischer Verriegelungskontrollen
Trotz solcher optischen Systeme reichen diese nach der jüngsten Warnung der EU-Kommission allein nicht mehr aus. Christian Rampp erklärt, dass selbst kleine Unkonzentriertheiten auf Baustellen zu schwerwiegenden Fehlern führen können. Statistisch gesehen ist das häufigste Problem, dass der Schnellwechsler nach dem Anbau des Werkzeugs nicht verriegelt wird, selbst wenn optische oder akustische Warnungen vorliegen. Weitere typische Bedienfehler sind das Nicht-Öffnen des geschlossenen Schnellwechslers vor der Aufnahme eines Werkzeugs oder Fehlverriegelungen gegen Wellen oder Bohrungen.
Daher ist es notwendig, dass die Möglichkeit von Fehlbedienungen durch den Maschinenführer künftig verbindlich im Schutzkonzept berücksichtigt wird. Die Maschinenrichtlinie der EU schreibt vor, dass stets die technisch beste und machbare Sicherheitslösung einzusetzen ist.
Technische Lösungen und die OilQuick Fallsicherung
OilQuick hat bereits vor der EU-Warnung eine technische Lösung implementiert, die das Sicherheitskonzept ergänzt: die bewegliche OilQuick Fallsicherung. Diese verlängert die Schnellwechsler-Klaue, die sich um die Welle an der Adaption des Anbaugeräts schließt. Dadurch wird verhindert, dass Anbaugeräte herunterfallen, selbst wenn die Verriegelung des Schnellwechslers trotz Sichtanzeige, Warnsignal und Gegenprobe nicht korrekt geschlossen wurde.
Diese Art von Systemen, die eine technische, vom menschlichen Fehlverhalten unabhängige Sicherheitslösung bieten, entsprechen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Arbeitsschutzinstitutionen und Marktaufsichtsbehörden in Europa hatten bereits vor der EU-Warnung darauf hingewiesen, dass der Stand der Technik über die in den Normen beschriebenen Lösungen hinausgeht. Die Branche erwartet einen Neuentwurf der Norm EN 474 bis Ende 2022. Optische und akustische Warnsignale bleiben wichtig, müssen aber durch eine konstruktive Lösung ergänzt werden. Andernfalls drohen Verwarnungen, Nachbesserungsauflagen und Vertriebsverbote für nicht sicherheitskonforme Schnellwechsler.
Empfehlungen für Anwender und Zukunftsperspektiven
Bis zur Konsolidierung der Rechtslage durch eine neue europäische Norm sollten Anwender Schnellwechsler wählen, die den Sicherheitsstandards der Maschinenrichtlinie entsprechen. Dies bedeutet, dass sie eine technische Sicherheitslösung für die Verriegelung bieten, die unabhängig von menschlichem Fehlverhalten funktioniert, wie die Fallsicherung bei OilQuick Schnellwechslern.
Die OilQuick Fallsicherung ist rückwärtskompatibel und kann an alle OilQuick Schnellwechsler, unabhängig von Generation und Baujahr, nachgerüstet werden. Die BG BAU fördert diese Nachrüstung mit bis zu 1800 Euro.
Bei der Auswahl neuer Schnellwechsler ist zu beachten, dass nicht alle Systeme auf der aktuellen Förderliste der BG BAU den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie in vollem Umfang entsprechen. OilQuick befindet sich im Dialog mit der BG BAU, um diese Diskrepanz zu adressieren und Käufern mehr Klarheit zu verschaffen.
Für die weitere Optimierung der Sicherheit von Schnellwechslern spielen auch homogene Systemlandschaften eine Rolle, die eine wahllose Kombination unterschiedlicher Hersteller vermeiden. Initiativen wie "Clean System" von OilQuick, die eine Community von über 200 Partnern umfasst, tragen dazu bei. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Abstimmung mit Anwendern sowie nationalen und europäischen Sicherheitsgremien sind entscheidend, um den technischen Arbeitsschutz stetig zu verbessern.

