Details zum geplanten Glyphosat-Ausstieg
Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dieser Plan sieht eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vor. Zudem wird das Umweltbundesamt (UBA) als Fachbehörde im Zulassungsverfahren die Genehmigung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen.
Landwirte, die solche Mittel einsetzen möchten, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten gewährleisten. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern zukünftig für alle Pflanzenschutzmittel, die nachweislich die Artenvielfalt schädigen.
Hintergrund des Glyphosat-Ausstiegs
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, dass die Koalition sich auf einen grundsätzlichen Ausstieg geeinigt habe. Da ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene bis Ende 2022 nicht möglich sei – aufgrund einer früheren Zustimmung zur erneuten Genehmigung in Brüssel –, müssten nun alle nationalen rechtlichen Hebel genutzt werden.
„Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“
Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Glyphosat, ein Totalherbizid, vernichtet unterschiedslos alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für zahlreiche Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.
Neue Auflagen für Pflanzenschutzmittel
Parallel zum Glyphosat-Ausstieg wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft. Dies betrifft alle Mittel, die nachweislich die Artenvielfalt schädigen. Ab dem 1. Januar 2020 müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden.
Als Biodiversitätsflächen erkennt das UBA unter anderem Blühflächen, Brachen sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte an. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Der Anteil dieser Flächen soll im Schnitt bei 10 Prozent liegen, wobei der genaue Wert von der ökologischen Wertigkeit abhängt. Fachleute empfehlen diesen Wert als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere.
„Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden.“
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger
Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereits die ersten Bescheide mit diesen neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel übermittelt. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums und muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. EU-Recht schreibt vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die biologische Vielfalt, haben.
Vorgeschlagene Beschränkungen in der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums sind folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen:
- ein Verbot des Glyphosateinsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten,
- ein Verbot für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung sowie die Sikkation im Ackerbau und bei Sonderkulturen; diese Teilverbote dürfen nicht durch pauschale Rückausnahmen unterlaufen werden,
- die Festlegung eines generellen Gewässerabstandes in Anlehnung an die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen.
Ein solches Maßnahmenbündel soll den Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet.
