Details zur Lohnanpassung und den betroffenen Bereichen
Die Sozialpartner JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz haben sich auf eine Erhöhung der Gesamtlohnsumme in der Grünen Branche geeinigt. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Betriebe die Lohnsumme um ein Prozent anheben.
Die Verteilung der Lohnerhöhung obliegt der Entscheidung der einzelnen Arbeitgeber. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmende mit sogenannten Tieflöhnen. Diese erhalten eine garantierte, generelle Lohnerhöhung von mindestens 0,5 Prozent.
Als Tieflöhner gelten im Garten- und Landschaftsbau Mitarbeitende mit einem monatlichen Einkommen von unter 4.250 Franken. In den Bereichen Baumschulen, gärtnerische Produktionsbetriebe und gärtnerischer Detailhandel liegt diese Grenze bei unter 4.000 Franken monatlich.
Zusätzlich werden die Mindestlöhne für ungelernte Mitarbeitende in gärtnerischen Produktionsbetrieben und im gärtnerischen Detailhandel um 50 Franken pro Monat erhöht. Die getroffenen Vereinbarungen von JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) betreffen die Arbeitsbedingungen von über 1.300 Betrieben mit rund 12.000 Mitarbeitenden in der gesamten Schweiz.