AnaCredit: Hintergrund und Bedenken des ZVG
Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte am 18. Mai 2016 eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der ZVG stellte daraufhin im März dieses Jahres über den Europaabgeordneten Albert Dess (CSU) eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission bezüglich dieser EZB-Verordnung.
Die Antwort der Kommission, dass AnaCredit nicht im Widerspruch zu EU-Wirtschaftsförderprogrammen wie COSME (Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises) oder EFSI (Europäischer Fonds für strategische Investitionen) stehe, bewertet der ZVG als unzureichend. Nach einer Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. würde die Datensammlung für Haus- und Bürgschaftsbanken eine hohe bürokratische Belastung bedeuten.
Für jeden Kredit sollen jährlich etwa 120 Datensätze erfasst werden, auch für kleinere Kredite ab 25.000 Euro. Dies könnte die Kreditversorgung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Hausbanken gefährden. Die durch dieses Projekt gebundenen Personal- und Kapitalressourcen würden die Förderaktivitäten der Banken erheblich einschränken.
Die so wichtigen Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung von klein- und mittelständischen Gartenbauunternehmen können nur funktionieren, wenn diese auch Kredite aufnehmen können. Bei AnaCredit bin ich diesbezüglich eher skeptisch. Die Bedenken des ZVG konnte die Kommission bisher nicht ausräumen.
