Verbände und Organisationen

Soforthilfen: ZVG begrüßt Klarstellung zum landwirtschaftlichen Gartenbau

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Klarstellung zum Geltungsbereich der Soforthilfen. Mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern können landwirtschaftliche Betriebe und damit auch der landwirtschaftliche Gartenbau von den Corona-Soforthilfen profitieren.

ZVG fordert Gleichbehandlung bei Corona-Soforthilfen für Gartenbaubetriebe

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat erneut auf die Ungleichbehandlung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbau-Betrieben bei den Corona-Soforthilfen hingewiesen. ZVG-Präsident Jürgen Mertz machte deutlich, dass die Krise die gesamte Branche unabhängig von der jeweiligen Betriebsform massiv trifft.

„Der ZVG und seine Landesverbände haben wiederholt auf die Ungleichbehandlung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieben hingewiesen“,

betonte Mertz. Aus Sicht des Verbandes ist es entscheidend, dass alle Betriebe entlang der gärtnerischen Wertschöpfungskette gleichermaßen Zugang zu staatlichen Hilfen erhalten.

Liquiditätsengpässe bedrohen viele Betriebe

Nach Angaben des ZVG stehen insbesondere kleinere gärtnerische Betriebe unter starkem wirtschaftlichem Druck. Sie benötigen dringend Soforthilfen, um zumindest einen Teil ihrer laufenden Fixkosten decken zu können. Ohne diese Unterstützung drohen weiteren Betrieben existenzielle Schwierigkeiten.

Bereits jetzt werde verkaufsfähige Ware in großen Mengen vernichtet. Gleichzeitig ist die gesamte diesjährige Saison durch mehrere Faktoren gefährdet. Dazu zählen vor allem fehlende Arbeitskräfte sowie unsichere Absatzmöglichkeiten. Diese Kombination verschärft die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe zusätzlich und beeinträchtigt die Planungssicherheit erheblich.

Saisonverlauf insgesamt gefährdet

Die Auswirkungen der Krise sind nach Einschätzung des Verbandes nicht auf einzelne Sparten beschränkt. Vielmehr sind alle Betriebsformen im Gartenbau betroffen – von produzierenden Betrieben bis hin zu Vermarktungs- und Dienstleistungsstrukturen. Der ZVG sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Substanz der Branche zu sichern.

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband eine klare und unmissverständliche Ausgestaltung der Hilfsprogramme, die den besonderen Strukturen des Gartenbaus Rechnung trägt. Gerade in einer stark saisonabhängigen Branche können Einnahmeausfälle innerhalb kurzer Zeit existenzbedrohend werden.

Hintergrund: Beschluss zu Corona-Soforthilfen

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 ein umfangreiches Soforthilfeprogramm in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro beschlossen. Bundestag und Bundesrat berieten die Maßnahmen gemeinsam mit dem Nachtragshaushalt. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat.

Inzwischen wurde auch die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern beschlossen. Darin wurde klargestellt, dass die Soforthilfen ebenfalls für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten gelten.

Auszahlung über die Länder

Die Bundesmittel können von den Ländern ab sofort abgerufen werden. Damit ist der formale Rahmen für die Auszahlung der Soforthilfen geschaffen. Aus Sicht des ZVG ist nun entscheidend, dass die Mittel zügig und unbürokratisch bei den betroffenen Gartenbaubetrieben ankommen.

Der Verband sieht die Klarstellung als wichtigen Schritt, betont jedoch weiterhin die Notwendigkeit einer fairen Behandlung aller gärtnerischen Betriebsformen. Nur so könne verhindert werden, dass wirtschaftlich gesunde Betriebe durch die Krise dauerhaft geschwächt werden.

30.03.2020

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