Unterstützung für die Baubranche in der Krise
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihre Regelungen zur Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen angepasst, um Unternehmen der Baubranche in der aktuellen Krisensituation zu unterstützen. Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus außergewöhnlich belastet sind, können nun einfacher eine Stundung beantragen.
Die bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen zu erheblichen Belastungen für die Bauwirtschaft. Dazu zählen unter anderem die Einstellung von Arbeiten, die Absage von Veranstaltungen sowie die Notwendigkeit für Beschäftigte, zu Hause zu bleiben oder Quarantäneanordnungen zu befolgen. Diese Entwicklungen wirken sich zudem auf die allgemeine Konjunktur in Deutschland aus, was wiederum Aufträge und Bautätigkeiten beeinflusst.
„Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen.“
Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU
Die BG BAU hat ihre Beitragsbearbeitung angewiesen, Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung unbürokratisch und zügig zu bearbeiten. Betroffene Unternehmen können sich direkt an die BG BAU wenden, um entsprechende Regelungen zu vereinbaren.
Für Anfragen steht die Servicehotline 0800 3799100 zur Verfügung. Alternativ können Betriebe ihre zuständige Regionalstelle der BG BAU per E-Mail kontaktieren.
