Naturschutz

Strenge Vorgaben und Verbote für Frackingtechnologie in Deutschland

Deutschland führt bundesweit einheitliche und strenge Regeln für die Frackingtechnologie ein. Bestimmte Gesteine und Gebiete sind tabu, und der Einsatz wassergefährdender Stoffe ist verboten. Die Umwelt und das Trinkwasser haben oberste Priorität.

Neue Regeln für Fracking: Schutz von Umwelt und Trinkwasser

In Deutschland gelten zukünftig bundesweit einheitliche Verbotsvorschriften und weitreichende Auflagen für die Frackingtechnologie. Der Bundesrat hat diesem Regelwerk zugestimmt. Fracking in bestimmten Gesteinen und Gebieten wird vollständig untersagt. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Einschränkungen zu erlassen. Der Einsatz von Stoffen, die das Trinkwasser gefährden könnten, ist generell verboten. Alle verwendeten Stoffe müssen veröffentlicht werden.

Wir schaffen jetzt erstmals einheitliche Regeln für das Fracking in Deutschland. Die Grenzen für den Einsatz der Technologie sind außergewöhnlich eng gesetzt. Die Umwelt, das Trinkwasser und die Gesundheit der Bürger haben oberste Priorität und stehen über jedweden kommerziellen Interessen. Für unsere Energieversorgung wird Fracking keine entscheidende Rolle spielen. Unabhängiger von Energieimporten und fossilen Rohstoffen können wir nur mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energie werden.

Unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer maximal vier Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohleflözgestein zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Hierfür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten durchgeführt werden, sind zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung zulässig.

Umweltverträglichkeitsprüfung und Schutzgebiete

Die Öffentlichkeit muss an der Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt werden. Alle Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Wasserbehörden. Dies betrifft sämtliche Fracking-Maßnahmen sowie die Entsorgung des Rückflusses und des sogenannten Lagerstättenwassers, das aus der Tiefe gefördert wird. Rückfluss und Lagerstättenwasser sind sicher zu entsorgen.

Der Bundesrat betont, dass hierbei der Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts Anwendung findet. In Naturschutzgebieten und Naturparken ist Fracking verboten. Dies gilt gleichermaßen für Wasserschutzgebiete und weitere sensible Gebiete, wie beispielsweise an Seen und Flüssen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. Stoffe, die die Gewinnung von Trinkwasser gefährden könnten, sind beim Fracking nicht mehr erlaubt.

09.07.2016

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