Risikobewertung und Prävention bei Starkregen und Hochwasser im GaLaBau
Unabhängig von Branche und Standort sind Unternehmen zunehmend dem Risiko von Naturkatastrophen ausgesetzt. Im ersten Halbjahr dieses Jahres beliefen sich die Schäden durch Extremwetterereignisse auf fast 56,8 Milliarden Euro.
Dringt Starkregen oder Hochwasser ein, führt das nicht nur zu Schäden am Gebäude, dem Mobiliar und in Produktionshallen, sondern auch Geräte, Maschinen und Co. sind schnell beschädigt.
Die Folgen sind hohe Reparaturkosten und potenzielle Produktionsausfälle, die für kleine und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein können.
Zur Prävention von Hochwasser und Starkregen ist zunächst eine Gefahrenanalyse des Unternehmensstandortes erforderlich. Obwohl die Lage in einem Hochwasserrisikogebiet eine Rolle spielt, sind Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen heutzutage nirgends mehr auszuschließen. Unternehmen sollten prüfen, auf welchen Wegen Wasser in das Gebäude gelangen kann, insbesondere an Eingängen im Erdgeschoss, Kellerschächten, -fenstern und Treppen.
Basierend auf dieser Analyse ist ein Notfallplan zu erstellen, der Zuständigkeiten und Abläufe, wie die Sicherung von Dokumenten und Geräten, klar definiert. Technische Maßnahmen wie druckwasserdichte Fenster und Türen sowie Schwellen an Eingängen können das Eindringen von Wasser verhindern.
Ein weiteres Problem bei Hochwasser ist angestautes Abwasser in der Kanalisation, das durch Toiletten und Abwasseranschlüsse zurück ins Gebäude fließen kann. Rückstauklappen und -ventile helfen, dies zu verhindern.
Sturmschutz und Verkehrssicherungspflicht für GaLaBau-Betriebe
Betriebe unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht, die die Beseitigung potenzieller Gefahrenquellen durch Vorkehrungsmaßnahmen umfasst. Dazu gehört die Pflege der Außenbereiche, um bei Stürmen das Umfallen von Bäumen oder Herumfliegen von Ästen zu verhindern. Bei Nichtbeachtung dieser Pflicht haften Unternehmen für Schäden an Personen oder Eigentum Dritter.
Zieht ein Sturm auf, sollten sie schnell reagieren und Gegenstände, die herumfliegen könnten, sicher fixieren, etwa Werbeschilder, Außenleuchten und Mülltonnen.
Unternehmen haften auch für Sturmschäden, die durch ihr Eigentum entstehen. Ein sturmsicherer Betrieb reduziert zudem eigene Reparaturkosten, beispielsweise am Dach. Firmenautos können durch Umparken in eine Garage oder unter ein schützendes Dach vor Schäden bewahrt werden.
Versicherungsschutz im Ernstfall: Was GaLaBau-Betriebe beachten sollten
Trotz präventiver Maßnahmen lassen sich Schäden nicht vollständig ausschließen. Die Kosten für Reparaturen oder Aufräumarbeiten können für kleine und mittlere Betriebe erheblich sein. Im Schadensfall ist eine schriftliche Meldung mit Fotos an die Versicherung wichtig.
Nur mit dem Baustein „Weitere Naturgefahren“ sind die Folgen von Extremwetterereignissen in der Gebäudeversicherung abgedeckt. Dieser Baustein deckt beispielsweise Schäden durch Stürme ab Stärke 7 oder Rückstau bei Starkregen oder Hochwasser ab.
Unternehmen sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen und den Baustein bei Bedarf ergänzen. Darüber hinaus können Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden individuell versichert werden. Die NÜRNBERGER Versicherung unterstützt Unternehmen auch bei der Entwicklung eines Hochwasserkonzepts.
