Organisation und Verwaltung

Erste Hilfe im GaLaBau: Pflichten, Organisation und Unterstützung durch die BG BAU

Eine gut organisierte Erste Hilfe ist im Garten- und Landschaftsbau unerlässlich. Die BG BAU unterstützt Betriebe mit branchenspezifischen Maßnahmen, Kostenübernahme für Ausbildungen und wichtigen Hinweisen zur Dokumentation und Organisation.

Organisation der Ersten Hilfe im GaLaBau: Verantwortlichkeiten und Personal

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Erste Hilfe in ihren Betrieben zu organisieren. Dies umfasst die Bereitstellung notwendiger Einrichtungen, Sachmittel und qualifizierten Personals. Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, betont die Verantwortung der Unternehmer, die erforderlichen Ressourcen für Erste Hilfe und Rettung aus Gefahr bereitzustellen.

Dazu gehört eine ausreichende Anzahl an gut ausgebildeten und regelmäßig fortgebildeten Ersthelfern. Die Anzahl der benötigten Ersthelfer richtet sich nach der Beschäftigtenzahl: Bei zwei bis 20 Mitarbeitern ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. In der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, wozu der Garten- und Landschaftsbau zählt, müssen zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Ausbildung und Kostenübernahme durch die BG BAU

Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen, indem sie die Kosten für die Ersthelferausbildung übernimmt. Diese umfasst einen eintägigen Erste-Hilfe-Lehrgang sowie alle zwei Jahre eine Fortbildung. Im Jahr 2023 finanzierte die BG BAU die Schulung von rund 17.300 Ersthelfern.

Wichtige Maßnahmen und Dokumentation bei Unfällen

Bei jedem Unfall zählt die schnelle und richtige Erste Hilfe. Auf jeder Baustelle sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste-Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfenden. Auch Verbandskästen müssen gut sichtbar und damit leicht zu finden sein. Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen im Meldeblock festgehalten werden und auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können.

Im Notfall ist es entscheidend, dass die Abläufe für Hilfeleistende klar sind, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes effektiv zu nutzen. Hierfür stellt die BG BAU Erste-Hilfe-Karten und -Plakate in verschiedenen Sprachen bereit, die Mitgliedsunternehmen kostenlos bestellen können.

Checkliste Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen

  • Bei schweren Verletzungen ist unverzüglich der Rettungsdienst zu rufen.
  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung sind die Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten.
  • Bei notwendigem Arztbesuch ohne Krankenhausaufenthalt greift das Verfahren für Durchgangsärzte.
  • Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder tödlich verlaufen, müssen von Unternehmen mittels Unfallanzeige an die BG BAU gemeldet werden.

Hintergrund des Welt-Erste-Hilfe-Tages

Der Welt-Erste-Hilfe-Tag findet jährlich am zweiten Samstag im September statt. Dieser Tag wurde im Jahr 2000 auf Initiative der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ins Leben gerufen, um die Bedeutung schneller Hilfe bei Unfällen und akuten Ereignissen hervorzuheben. Auch am Arbeitsplatz können Erste-Hilfe-Maßnahmen lebensrettend sein.

13.09.2024

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Deutschland

Tel.:+49 30 85781-0
Fax:+49 800 6686688-37400

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