Tarifvertrag: Eckpunkte und Neuerungen
Der Landesverband Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und die Interessengemeinschaft Schleswig-Holsteiner Forstbaumschulen (IGH) e.V. haben mit der IG BAU einen neuen Tarifabschluss erzielt. Dieser folgt auf den am 1. November 2019 ausgelaufenen Lohntarifvertrag.
Bereits im Januar 2021 hatten die Arbeitgeberverbände eine freiwillige Erhöhung der Löhne um 2,0 Prozent empfohlen. Betriebe, die dieser Empfehlung nachkamen, können diese Erhöhung im neuen Entgelttarifvertrag anrechnen. Die Baumschulen in Schleswig-Holstein und Hamburg hatten bereits 2018 den Rahmen-Entgelttarifvertrag nach dem Modell Gartenbau NRW übernommen.
Details des Tarifabschlusses
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 1. Januar 2022 und endend am 31. Dezember 2023. Die Laufzeit ist in zwei Abschnitte unterteilt: vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
Ein zentraler Punkt ist die Berücksichtigung des geplanten gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 Euro, der mit einem angepassten Entgeltgefüge ab Geltungszeitpunkt umgesetzt wird. Der Vertrag umfasst sieben Entgeltgruppen, die die tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb fachspezifisch definieren.
Die Entgelte entwickeln sich wie folgt:
- Die Entgeltgruppe 1 (Betriebsleiter o.ä.) steigt auf 20,62 Euro bzw. 21,75 Euro.
- Die Eck-Entgeltgruppe 4 (ausgelernte/r Gärtner/in) erhöht sich auf 14,25 Euro bzw. 14,50 Euro.
- Die Entgeltgruppe 7 für Hilfs- und Saisonarbeit steigt auf 10,00 Euro, ab dem 1. Juli 2022 auf 10,65 Euro und bei gesetzlicher Geltung auf 12,00 Euro.
Zusätzlich wurden das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld für die Beschäftigten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, angehoben.
Anpassungen für Auszubildende
Die Vergütungen für Auszubildende erhöhen sich ebenfalls:
- 1. Ausbildungsjahr: 845,00 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 925,00 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.045,00 Euro
Der zusätzliche Leistungsbonus bleibt bestehen. Auch das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld für Auszubildende wurden erhöht.
Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitskräftemangel treiben das Tarifgeschäft an. Wir haben uns entschlossen, die Entgelte und die Azubivergütungen signifikant zu erhöhen, um in unserer Region und in der grünen Branche weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sind zudem erleichtert darüber, dass es gelungen ist, den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 EUR im Tarifwerk abzubilden. So haben unsere Mitglieder nun zwei Jahre Planungssicherheit.
Dies erklärte Dirk Clasen aus Rellingen, Vorsitzender der Tarifkommission Baumschulen Schleswig-Holstein/Hamburg, zum neuen Tarifabschluss.
