Neue Qualifizierungsstandards für Teleskopstapler-Fahrer
Gerade beim Einsatz mobiler Baumaschinen ändern sich Vorschriften und Bestimmungen laufend.
Dies betont Steffen Eberle, Geschäftsführer der EVB BauPunkt. Er hebt hervor, wie wichtig es für Händler und Vermieter ist, rechtlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit den Maschinen zu gewährleisten. Teleskopstapler zeichnen sich durch ihre Vielseitigkeit aus, da sie mit verschiedenen Anbaugeräten wie Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Ladeschaufeln oder Kranhaken ausgestattet werden können.
Ihr Fahr- und Lenkverhalten unterscheidet sich von anderen Baumaschinen oder Kraftfahrzeugen. Bislang durften Mitarbeiter diese Maschinen bedienen, wenn sie eine „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ vorweisen konnten. Die Qualifizierung gliedert sich nun in drei Stufen für die Bedienung von Teleskopstaplern mit starrem Aufbau, mit drehbarem Oberwagen oder als Hubarbeitsbühne. Ergänzend ist eine betriebliche Unterweisung erforderlich. Die Schulung dauert etwa vier Tage und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Aktualisierte Bestimmungen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Eine weitere Neuerung betrifft die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß der PSA-Benutzungsverordnung der Europäischen Union. PSA-Produkte werden in drei Kategorien (geringe, mittlere und hohe Risiken) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Prüfanforderungen haben. Rettungswesten, Gehörschutz oder Schutzausrüstung gegen Kettensägenschnitte sind nun der Kategorie III zugeordnet. Diese Kategorie umfasst Produkte, die vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden schützen.
Nutzer von PSA-Produkten dieser Kategorie sind jetzt verpflichtet, an einer praktischen Unterweisung teilzunehmen, um die Ausrüstung sicherheitsgerecht anwenden zu können.
