Hintergrund und Notwendigkeit neuer Richtlinien für Fertigrasen
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) hat am 9. März in ihrer Geschäftsstelle den Regelwerksausschuss (RWA) Fertigrasen ins Leben gerufen. Unter der Leitung von Professor Martin Thieme-Hack von der Hochschule Osnabrück wird dieser Ausschuss die Aufgabe haben, neue „Technische Lieferbedingungen Fertigrasen“ (TL Fertigrasen) zu erarbeiten.
Die Notwendigkeit zur Schaffung dieser neuen Richtlinien ergibt sich aus zwei wesentlichen Entwicklungen. Zum einen hat das Lenkungsgremium NA-Bau 001 Grund- und Planungsnormen entschieden, dass Lieferbedingungen künftig nicht mehr in die Normenreihe DIN 18915 bis DIN 18920 integriert werden sollen. Dies führt zu einer Lücke bei den einheitlichen Regelungen für die Lieferung von Fertigrasen.
Zum anderen haben sich die Produktvielfalt und die Anwendungsbereiche von Fertigrasen in den letzten Jahren erheblich erweitert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Gründung des Deutschen Rollrasen Verbandes e. V. (DRV) auf Seiten der Produzenten wider.
Im RWA Fertigrasen arbeiten neben dem DRV weitere wichtige Fachverbände mit. Dazu gehören der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e. V. (BDLA), die Deutsche Rasengesellschaft e. V. (DRG) sowie die European Turfgrass Society (ETS).
