Hintergrund und EU-Regularien
Der Rohstoff Holz ist weltweit gefragt, sei es als Baumaterial, zur Energiegewinnung oder für die Möbelproduktion. In Europa wird der Bedarf an Holz die eigenen Ressourcen in den kommenden Jahren übersteigen. Gleichzeitig trägt illegaler Holzeinschlag, insbesondere in tropischen Ländern, zur Entwaldung bei.
Die 2013 in Kraft getretene EU-Holzhandelsverordnung zielt darauf ab, den Handel mit illegal geschlagenem Holz zu unterbinden. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfalts- und Informationspflichten bezüglich der Herkunft von Holzimporten. Ein Aktionsplan zwischen der EU und holzproduzierenden Ländern etabliert zudem Kontroll- und Genehmigungsverfahren in den Erzeugerländern, um sicherzustellen, dass ausschließlich legal geschlagenes Holz und legale Holzerzeugnisse in die EU gelangen. Importe von illegal eingeschlagenem Holz sind strafbar.
Verschärfte Beschaffungsregeln für öffentliche Auftraggeber
In Deutschland haben Bund, Länder und Gemeinden rechtliche Grundlagen geschaffen, die den Einkauf von Holzprodukten nur noch aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung erlauben. Dies soll ein Signal für das Kaufverhalten im kommunalen Sektor setzen.
In Berlin schreibt eine Verwaltungsvorschrift seit 2013 vor, dass bei öffentlichen Aufträgen nur zertifiziertes Holz beschafft werden darf. Michael Thielke, Abteilungsleiter für Umweltpolitik in der Berliner Senatsumweltverwaltung, betont, dass umweltbezogene Vergabekriterien inzwischen von Gerichten als zulässig erachtet werden und keine widerrechtlichen Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
Informationsbedarf bei Vergabestellen und Unternehmen
Trotz der klaren Vorgaben besteht sowohl bei öffentlichen Vergabestellen als auch bei Unternehmen weiterhin Informationsbedarf hinsichtlich der Anwendung der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt zum Einsatz von zertifiziertem Holz. Auf einer Fachtagung zum nachhaltigen Beschaffungswesen in Berlin diskutierten Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt das Konzept „Schützen durch Nutzen“, das die deutsche Entwicklungspolitik verfolgt.
Wenn Konsumenten und öffentliche Beschaffung zertifiziertes Tropenholz verstärkt nachfragen, tragen sie dazu bei, dass mehr Unternehmen und Waldnutzer in Entwicklungsländern auf eine nachhaltige Bewirtschaftung umstellen.
Dies erklärte Andreas Brede, Berater für Umwelt- und Sozialstandards bei der GIZ, und unterstrich damit die Notwendigkeit einer erhöhten Nachfrage nach zertifiziertem Tropenholz aus nachhaltiger Bewirtschaftung.
Nachhaltigkeitssiegel als Nachweis
Zur Erkennung von Holzprodukten aus nachhaltiger Bewirtschaftung empfiehlt Michael von Stackelberg, GIZ-Experte für „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“, die Beachtung anerkannter Nachhaltigkeitssiegel wie FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes). Diese sind die weltweit am weitesten verbreiteten forstlichen Standardsysteme.
Aktuell werden rund 440 Millionen Hektar Wald nach den Standards von PEFC und FSC bewirtschaftet, davon etwa 8,2 Millionen Hektar in Deutschland. Die Siegel dieser und vergleichbarer Organisationen belegen, dass das Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt und nicht aus illegalen Quellen. Sie sind Teil eines umfassenden Standardsystems, das Umwelt- und Sozialkriterien für Produzenten, Importeure und Händler festlegt und einen Kontroll- und Überwachungsmechanismus beinhaltet. Eine Produktkettenzertifizierung gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des Holzes vom Verkaufsregal bis zum zertifizierten Wald.
Die Berliner Beschaffungsbestimmungen für Holz, ähnlich denen vieler anderer öffentlicher Auftraggeber, fordern: „Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.“ Diese Anforderung gilt für alle Hölzer, einschließlich solcher aus deutschen oder europäischen Wäldern, nicht nur für Tropenholz.
Anforderungen an die Lieferkette im GaLaBau
Die lückenlose Lieferkettenzertifizierung kann für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, eine Herausforderung darstellen. Für eine Gartenbaufirma, die sich beispielsweise um die Ausstattung eines Stadtparks mit Parkbänken bewirbt, stellt sich die Frage nach der eigenen Zertifizierung. Die Antwort hängt davon ab, ob das beschaffte zertifizierte Holz in der Werkstatt oder auf der Baustelle endverarbeitet wird.
Für eine lückenlose Nachweisführung ist es gemäß den Zertifizierungsvorgaben unerlässlich, dass auch das holzverarbeitende Unternehmen selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt. Dies soll eine Vermischung von zertifiziertem und nicht zertifiziertem Holz bei der Herstellung oder Endverarbeitung von Holzprodukten verhindern. Bei der Lieferung von zertifizierten Holzfertigprodukten, wie Gartenbänken, die keine weitere Bearbeitung erfordern, ist für den reinen Lieferanten keine Zertifizierung notwendig.
Im öffentlichen Hoch-, Tief- und Gartenbau wird zertifiziertes Holz häufig vor Ort endverarbeitet oder eingebaut. In diesen Fällen muss neben den Holzprodukten auch das holzverarbeitende Unternehmen zertifiziert sein, um den Anforderungen an die nachhaltige Holzbeschaffung gerecht zu werden.
Kosten und Gruppenzertifizierung
Die Kosten einer Zertifizierung, die mehrere tausend Euro betragen können, stellen insbesondere für kleine Unternehmen eine Hürde dar, die nur gelegentlich entsprechende Aufträge erhalten. Auch ein Einzelnachweis, ausgestellt vom Johann Heinrich Thünen-Institut, ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Eine auf der Berliner Fachtagung diskutierte Lösung ist die Gruppenzertifizierung, bei der sich Unternehmen, beispielsweise in einem Verband, gemeinsam zertifizieren lassen und die Kosten teilen können.
Diese Möglichkeit würde es Unternehmen am Ende der Lieferkette erlauben, die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) des Landes Berlin vollständig zu erfüllen. Die Senatsumweltverwaltung plant, den Fachdialog mit relevanten Innungen und Verbänden zu intensivieren, um sicherzustellen, dass möglichst viele holzverarbeitende Betriebe zertifiziert sind und die Nachweisanforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen erfüllen können.
Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Kosten der Zertifizierung können sich in höheren Preisen niederschlagen, was für öffentliche Auftraggeber problematisch sein kann. Matthias Röhnert, Geschäftsführer einer Holzhandelsgesellschaft in Berlin, weist auf eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der nachhaltigen Holzbeschaffung durch öffentliche Auftraggeber hin.
Wenn die bei einer Ausschreibung angebotenen Preise für zertifiziertes Holz aus Sicht der jeweiligen Vergabestelle zu hoch sind, wird auch schon mal eine Ausschreibung zurückgezogen.
Röhnert appelliert an öffentliche Auftraggeber, zu ihren Vergabekriterien zu stehen. Er argumentiert, dass Unternehmen sonst nicht bereit sein werden, die Zertifizierungskosten zu tragen, wenn die Aufträge für zertifiziertes Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft keine signifikante Größe erreichen. Eine steigende Nachfrage könnte zudem zu sinkenden Preisen führen, da die Mehrkosten für die Zertifizierung umverteilt werden könnten.