Baumpflege und Baumpflegegeräte, Gehölzpflege, Spezielle Arbeitsgebiete

Neue Anforderungen an Rodungsarbeiten im GaLaBau

Die überarbeitete ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ definiert neue Standards für Rodungsarbeiten. Es stellt sich die Frage, ob das Fräsen den aktuellen fachlichen Anforderungen noch gerecht wird, insbesondere hinsichtlich Tiefe und Breite der Wurzelentfernung.

Präzise Vorgaben für Tiefe und Breite bei Rodungsarbeiten

Die überarbeitete ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ definiert künftig die Ausführung von Rodungsarbeiten. Diese Neuregelung wirft die Frage auf, ob die bisher gängige Methode des Fräsens den neuen fachlichen Anforderungen noch gerecht wird.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen grundlegend überarbeitet und erweitert. Insbesondere sind nun alle Haupt- und Nebenleistungen, die den Oberboden betreffen, in der DIN 18320 geregelt. Zuvor waren Oberboden- und Rodungsarbeiten in der DIN 18300 „Erdarbeiten“ verankert. Damit gelten für Rodungsarbeiten fortan die Grundsätze des Landschaftsbaus.

Die ATV DIN 18320 präzisiert das Vorgehen bei Rodungsarbeiten. Sie schreibt vor, dass der zentrale Wurzelstock sowie alle Wurzeln außerhalb eines Bereichs von 20 cm um den Wurzelanlauf zu entfernen sind. Starkwurzeln mit einem Durchmesser von über 10 cm müssen unabhängig von ihrer Entfernung zum Stubben beseitigt werden. Sowohl der Wurzelstock als auch die Starkwurzeln sind bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Boden zu entfernen.

Diese genaue Definition der erforderlichen Breite und Tiefe hat Auswirkungen auf die Wahl des Rodungsverfahrens. Die Reichweite einer Fräse in die Tiefe ist begrenzt. Hartmut Neidlein, Geschäftsführer der Wurotec GmbH & Co. KG, der über 20 Jahre Erfahrung in der Baumpflege besitzt, erklärt:

Wurzelfräsen von kleiner und mittlerer Größe, die am häufigsten in Gebrauch sind, schaffen die 30 cm nur ganz knapp oder gar nicht. Insbesondere bei engen Rodungsstellen, beispielsweise in einem städtischen Baumbeet, lassen sich Wurzelstöcke meist nur wenige Zentimeter unter Flur wegfräsen. Außerdem sind genau an diesen Stellen oft Steine und Betonreste vom Wegebau im Boden, die die Fräse beschädigen können.

Im Gegensatz dazu wird die Reichweite eines Rodungsmessers, wie der Wurzelratte, das an einen Bagger angebaut wird, lediglich durch den Baggerarm begrenzt. Dies ermöglicht nicht nur eine tiefe Bearbeitung, sondern auch die Entfernung aller relevanten Wurzeln, einschließlich Grob- und Seitenwurzeln.

An die weiter außen liegenden Starkwurzeln kommt eine Fräse jedoch erst gar nicht heran.

Effiziente Komplettrodungen mit der Wurzelratte

Die Wurzelratte wurde für Komplettrodungen entwickelt, unabhängig von Größe und Art des Baumstumpfs. Das Rodungsmesser entfernt den Stubben schrittweise und anschließend die Grob- und Seitenwurzeln. Das zerkleinerte Wurzelholz ist bei diesem Verfahren erdfrei, was das Aufsammeln und die vorschriftsmäßige Lagerung gemäß DIN 18320 erleichtert. Die DIN 18320 schreibt neben der präzisen Entfernung auch die Lagerung des Wurzelholzes vor.

Abgefrästes Material lässt sich jedoch nicht lagern, weil beim Fräsen ein Gemisch aus Wurzelholz, Erde und Steinen entsteht. Meiner Meinung nach lassen sich aus all diesen Gründen Wurzelrodungen nach der überarbeiteten DIN mit einer Fräse nicht mehr fachgerecht ausführen.

Gerätewahl obliegt dem Auftragnehmer

Die DIN 18320 schreibt nicht vor, welches Werkzeug für die Rodung zu verwenden ist. Neidlein betont:

Selbst wenn in einer Ausschreibung ausdrücklich vom Fräsen gesprochen wird, heißt dass nach der DIN nicht, dass eine Fräse verwendet werden muss. Wahl und Einsatz der Geräte sind – sogar ganz im Gegenteil – ausdrücklich Sache des Auftragnehmers.

13.07.2016

Zurück