Umweltgesetzbuch: Gartenbauverbände sehen nicht akzeptable Verschärfungen

Umweltschutz und Entsorgung

Das geplante Umweltgesetzbuch (UGB) stößt bei Gartenbauverbänden auf scharfe Kritik. Sie bemängeln zahlreiche Verschärfungen und eine fehlende Vereinfachung, insbesondere bei Gewässerrandstreifen und der Nutzung gebietsfremder Arten.

Kritik an Gewässerrandstreifen und Bewässerungsvorhaben im UGB

Ein Beispiel für die kritisierten Verschärfungen ist die Festlegung eines Gewässerrandstreifens von 5 Metern. Diese Regelung soll ohne Berücksichtigung der Gewässerordnung gelten, was bedeutet, dass sie auch für Gräben Anwendung fände, sofern die Länder keine Ausnahmeregelungen treffen. Der ZVG wies darauf hin, dass dies beispielsweise den Obstanbau im Alten Land massiv beeinträchtigen würde.

Der Verband kritisiert, dass eine solche Vorschrift im UGB nicht notwendig sei, da Abstandsregelungen bereits im Fachrecht über die Düngeverordnung und die Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel klar definiert sind. Zudem hält der ZVG eine Prüfungspflicht für kleine Bewässerungsvorhaben im Gartenbau im Rahmen der integrierten Vorhabengenehmigung für überzogen, da dies europarechtlich nicht gefordert werde.

Die Belastung von Bagatellfällen mit hohem bürokratischem Aufwand sei angesichts ausreichender Wasservorkommen unverhältnismäßig. Der ZVG lehnt zudem eine geplante erhebliche Einschränkung der Grundwassernutzung aus eigenen Brunnen sowie einen Anschlusszwang an die öffentliche Wasserversorgung ab.

Gebietsfremde Arten und Eingriffs-Ausgleichs-Regelung im Fokus

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) äußerte in der Anhörung, dass die Definition und die Regelungen zu gebietsfremden Arten nicht tragbar seien. ZVG und BdB forderten daher die Streichung des Begriffs und die Übernahme der grundlegenden Vorgaben aus der Konvention über die biologische Vielfalt. Diese Konvention, die in Deutschland gesetzlich eingeführt wurde, zielt auf den Schutz der biologischen Vielfalt und die Bewahrung der hiesigen Ökosysteme vor nichtheimischen Arten ab. Dies solle entsprechend im UGB umgesetzt werden.

Nach Auffassung des ZVG bedarf die Eingriffs- und Ausgleichsregelung einer weitergehenden Flexibilisierung, um wertvolle Produktionsflächen zu erhalten. Hierfür sollen Instrumente wie räumliche Entzerrung, vertragliche Regelungen und betriebsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen stärker gefördert werden.

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