Planungsrecht als Instrument für den lokalen Umweltschutz
Die Entscheidungen von Behörden auf Länder-, Stadt- und Gemeindeebene prägen maßgeblich den Schutz von Klima, biologischer Vielfalt und Freiflächen. Hierbei spielt das Planungsrecht, insbesondere das Baugesetzbuch, eine zentrale Rolle. Es ist die Aufgabe der Behörden, diese Planungsinstrumente konsequent im Sinne des Umweltschutzes anzuwenden.
Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), betonte auf einem Symposium in Berlin die Bedeutung der Bauleitplanung:
Umweltschutz beginnt vor Ort – schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen.
Das Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA, hob hervor, dass Gemeinden die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen sollten, um globale Probleme lokal anzugehen.
Ein Beispiel hierfür ist die Förderung effizienter Kraft-Wärme-Kopplung bei der Strom- und Wärmeerzeugung sowie der Anschluss von Wohngebieten an Nah- und Fernwärmenetze. Ein intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann zudem den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen.
Stärkung der Innenstädte und Reduzierung des Flächenverbrauchs
Fachleute diskutieren die Stärkung der Innenstädte durch Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Außenbereich. Eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit wird ebenfalls als wichtig erachtet. Nur so kann das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, die zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 zu reduzieren, wie es in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt ist.
Das Symposium setzte auch Akzente zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt. Das Planungsrecht kann hierbei wesentlich unterstützen, beispielsweise durch einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung von Bundesfernstraßen im Rahmen eines Bundeswildwegeplans. Eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist ebenfalls von Bedeutung.
Effektive Anwendung und notwendige Änderungen im Planungsrecht
Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt maßgeblich zur Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt bei. Die versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich über die verbesserte Anwendung geltender Planungsregeln sowie über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus.
Vorschläge und Forderungen richteten sich an Planer vor Ort, etwa zur Erstellung von Brachflächenkatastern, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Auch der Gesetzgeber ist gefragt, die Vorschriften in Bund und Ländern stärker auf Umweltaspekte auszurichten. Eine Pflicht zur Erhebung von Brachflächenpotenzialen sowie eine an der Bodenschutzklausel orientierte Klimaschutzklausel könnten zielführend sein.
