Grundstückspflege, Unkrautbekämpfung

Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen: Kontrollprogramm deckt Verstöße auf

Ein aktuelles Kontrollprogramm hat erhebliche Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen aufgedeckt. Bei einem Drittel der kontrollierten Flächen fehlte die notwendige Genehmigung, was auf eine weitreichende Informationslücke bei Anwendern hindeutet.

Hintergrund und Ergebnisse des Kontrollprogramms

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen, wie Bürgersteigen oder Garageneinfahrten, ist gemäß dem Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können von den Bundesländern lediglich in spezifischen Einzelfällen erteilt werden.

Im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms führten Behörden intensive Überprüfungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem Drittel von 1.400 kontrollierten Flächen keine Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung vorlag. Ein Großteil dieser Kontrollen basierte auf Anzeigen oder konkreten Verdachtsmomenten, weshalb die festgestellte Beanstandungsquote nicht als repräsentativ für alle Anwendungsfälle gilt.

Der Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2008, veröffentlicht vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, weist darauf hin, dass vielen Anwendern die geltende Rechtslage weiterhin unbekannt ist. Diese Informationslücke wird als wesentliche Ursache für die festgestellten Verstöße angesehen.

Auch im Handel zeigten sich Defizite bei der Einhaltung der Vorschriften. Testkäufe ergaben, dass etwa 30 Prozent der Kundenberatungen bei der Abgabe entsprechender Pflanzenschutzmittel nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Angesichts dieser Mängel haben die Pflanzenschutzdienste ihre Aufklärungsarbeit für den Handel und die Anwender intensiviert und die Kontrollen verstärkt.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen birgt das Risiko, dass diese Substanzen leicht in die Kanalisation oder das Grundwasser gelangen können. Aus diesem Grund sollte die Unkrautbekämpfung auf solchen Untergründen vorzugsweise mit mechanischen oder thermischen Methoden erfolgen.

08.02.2010

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