Organisation und Verwaltung

Unterstützung für von Unwettern betroffene Betriebe

Nach den jüngsten Unwettern in Deutschland erhalten landwirtschaftliche Betriebe umfassende Unterstützung. Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sollen die Liquidität sichern und beim Wiederaufbau helfen.

Hilfen für die Landwirtschaft nach Unwettern

Die jüngsten Unwetterereignisse in Deutschland haben in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursacht. Zur Unterstützung der betroffenen Betriebe wurden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet.

Die massiven Schäden in den Hochwassergebieten bedrohen auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz: Ernten wurden zerstört, Tiere sind ertrunken, Gebäude und Maschinen wurden beschädigt. Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank handeln wir schnell und haben bereits ein Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Und von der EU-Kommission habe ich die Zusage erhalten, dass sie unbürokratisch unterstützen. Die Land- und Forstwirtschaft wird auch bei den Soforthilfen des Bundes berücksichtigt werden.

Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung an. Diese richten sich an Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus, die durch Unwetter oder Hochwasser Schäden erlitten haben. Die Förderdarlehen werden zu günstigen Konditionen bereitgestellt.

Die Ratendarlehen sind mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren verfügbar und beinhalten ein Tilgungsfreijahr. Angesichts der angespannten Liquiditätssituation betroffener Betriebe bietet die Rentenbank zudem Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an. Diese Aussetzungen können für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren gewährt werden.

Anträge für die Kredite und Tilgungsaussetzungen sind bei der jeweiligen Hausbank einzureichen.

EU-Unterstützung für Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat zugesagt, entsprechende Anliegen der Mitgliedstaaten zügig zu bearbeiten. Neben nationalen Beihilfen stehen den Mitgliedstaaten für die Landwirtschaft auch Unterstützungsinstrumente der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zur Verfügung. Diese ermöglichen beispielsweise die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten.

Für den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur können Mitgliedstaaten zudem den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen.

20.07.2021

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