Rechtssicherheit und freiwillige Instrumente für den Naturschutz
Wir tragen große Verantwortung für das einzigartige Naturerbe in Bayern. Der Schutz unserer Natur ist aber weit mehr als ökologischer Denkmalschutz. Wir schützen die Natur auch als wertvolle ökologische Ressource für unsere Zukunft. Die neue Natura 2000-Verordnung schafft Rechtssicherheit, insbesondere auch für die Agrarförderung. Sie stellt sicher, dass die bewährten freiwilligen Instrumente des Naturschutzes, wie etwa der Vertragsnaturschutz, auch bei der Umsetzung von Natura 2000 vorrangig zur Anwendung kommen.
Natura 2000 ist ein europäisches Netzwerk aus Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) und Vogelschutzgebieten. Es dient dem länderübergreifenden Schutz gefährdeter heimischer Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Mit der Verordnung werden nun nach den Europäischen Vogelschutzgebieten auch die gemeldeten FFH-Gebiete rechtsverbindlich festgelegt. Dies beinhaltet die flächenscharfe Abgrenzung der Gebiete und die Festlegung ihrer Erhaltungsziele.
Umfassender Beteiligungsprozess und Inkrafttreten der Verordnung
Dem Erlass der Verordnung ging ein umfangreicher Beteiligungsprozess voraus, an dem Bürger, Kommunen und Verbände teilnahmen. Alle Einwände wurden geprüft und berechtigte Anliegen von Grundeigentümern und Bewirtschaftern berücksichtigt. Die Bayerische Natura 2000-Verordnung ist damit abgeschlossen und tritt voraussichtlich am 1. April 2016 in Kraft. Alle Bürger, die sich am Verfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Antwort.
Der künftige Schwerpunkt im Vollzug der Natura 2000-Bestimmungen liegt auf dem Gebietsmanagement. Dabei werden die betroffenen Akteure weiterhin intensiv eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist es, Grundeigentümer und Bewirtschafter für die Erhaltung des bayerischen und europäischen Naturerbes zu gewinnen. Die Umsetzung der im Rahmen der Managementplanung festgelegten Erhaltungsmaßnahmen erfolgt auf freiwilliger und kooperativer Basis. Die Verordnung ist ab dem 1. April 2016 im Internet abrufbar.