Bauhöfe - Baustelle

Verhalten nach Arbeitsunfällen: Informationen der BG BAU

Die BG BAU informiert über das richtige Verhalten nach Arbeitsunfällen. Erfahren Sie, wie Erste Hilfe organisiert wird, wann der Notruf zu wählen ist und welche Meldepflichten bestehen, um Betroffene schnell zu unterstützen.

Erste Hilfe im Betrieb richtig organisieren

Unternehmer sind für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. In jedem Betriebsbereich, einschließlich Baustellen, muss ab zwei Beschäftigten ein Ersthelfer verfügbar sein. Bei mehr als 20 Beschäftigten müssen zehn Prozent der Belegschaft in Erster Hilfe geschult sein.

Wichtige Informationen wie Notrufnummern, Namen der Ersthelfer, Adressen der nächstgelegenen Krankenhäuser und Durchgangsärzte müssen sichtbar ausgehängt werden. Dies gilt auch für den Namen des Betriebssanitäters, sofern dieser auf der Baustelle eingesetzt wird.

Die Ausstattung mit Verbandkästen ist ebenfalls geregelt: Für Baustellen mit ein bis zehn Beschäftigten ist ein kleiner Verbandkasten (z. B. nach DIN 13157) erforderlich. Bei Baustellen mit bis zu 50 Beschäftigten wird ein großer Verbandkasten (z. B. nach DIN 13169) benötigt. Ab 50 Beschäftigten erhöht sich die Anzahl der großen Verbandkästen entsprechend der Beschäftigungsgröße.

Handeln nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert und die betroffene Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot, starken Verbrennungen, lebensgefährlichen Verletzungen oder Unsicherheit über den Gesundheitszustand sollte der Rettungsdienst alarmiert werden.

Es ist aber nicht immer notwendig, einen Krankenwagen zu rufen. Kleinere Verletzungen wie leichte Schnitte oder Abschürfungen lassen sich oft sehr gut vor Ort mit dem Verbandkasten behandeln. Erscheint dennoch eine weitere Behandlung sinnvoll, kann auch ein Kollege oder eine Kollegin die verletzte Person ins Krankenhaus fahren – sofern sie gesundheitlich stabil ist.
Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung, Rehabilitation und Leistungen bei der BG BAU

Ein Krankenwagen sollte nur in schweren oder unsicheren Fällen gerufen werden, um die Rettungsdienste nicht unnötig zu belasten.

Gesetzlicher Unfallschutz und Meldepflichten

Arbeitsunfälle und deren Folgen sind über die BG BAU als gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Entsteht durch eine Verletzung mehr als ein Tag Arbeitsunfähigkeit oder könnte die ärztliche Behandlung länger als eine Woche dauern, ist ein Besuch bei einem speziell zugelassenen Durchgangsarzt erforderlich. Der Unfall muss zudem dokumentiert werden, beispielsweise in einem Meldeblock.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall länger als drei Tage oder kommt es zu einem Todesfall, muss der Unternehmer eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft senden.

Die Meldung kann online über das Antwortportal der BG BAU oder über das Kundenkonto meine BG BAU erfolgen. Je früher wir durch den Arbeitgeber oder behandelnde Ärztinnen und Ärzte von dem Unfall erfahren, desto schneller können wir Betroffene beraten und über unser Leistungsangebot aufklären.
Jörg Wachsmann

Die BG BAU unterstützt nicht nur bei der Erstbehandlung, sondern auch bei der medizinischen Rehabilitation sowie der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung.

09.02.2023

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