Pflegemaschinen und Pflegegeräte, Rasenpflege

Vollelektrischer Geräteträger mit Artenschutz-Portalmähwerk: Förderung für Kommunen

Kommunen können Investitionen in elektrische Geräteträger und Mähgeräte fördern lassen. Iseki stellte den vollelektrischen AllTrec BioCut mit insektenschonendem Balkenmähwerk vor und wies auf Fördermöglichkeiten von bis zu 90 Prozent hin.

Artenschonendes Mähen und vollelektrischer Antrieb im Detail

Das eingesetzte 155 cm breite Portalmähwerk arbeitet mit einem gegenläufigen Antrieb der Messer, was eine gleichmäßige Schnittqualität ermöglicht. Die schonende Ablage des Schnittguts trägt zum Schutz von Insekten und Kleinlebewesen bei. Der vibrationsarme Betrieb minimiert zudem Störungen der Flora und Fauna.

Der vollelektrische Geräteträger AllTrec 8015F verfügt über eine Akkukapazität von bis zu 75 kWh. Dies ermöglicht einen langen Arbeitstag ohne Nachladen. Das Gerät des niederländischen Herstellers FPS-Electric B.V. wird in Deutschland und Österreich von Iseki als Generalimporteur vertrieben. Neben dem Mähen sind weitere Aufgaben wie Kehrarbeiten, thermische Unkrautbekämpfung, Laubblasen, Heckenschneiden und Winterdienst möglich. Diese Anwendungen erfolgen ohne Emissions- und Lärmbelastungen bei geringem Verbrauch und niedrigen Wartungskosten.

Umfassende Fördermöglichkeiten für Kommunen nutzen

Die Kombination aus dem artenschonenden Balkenmähwerk und dem elektrischen Geräteträger, der AllTrec 8015F BioCut, erfüllt die maschinenseitigen Anforderungen für die Förderung kommunaler Gebietskörperschaften. Die KfW-Förderung Nr. 444 „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ deckt 80 Prozent der Kosten für den Geräteträger mit biodiversitätsschonendem Mähwerk ab. Finanzschwache Kommunen im Haushaltssicherungskonzept können eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Hauptverwendungszweck die naturnahe, insektenschonende Grünflächenpflege ist.

Zusätzliche Nutzungen der Grundmaschine sind zulässig, sofern sie im Einklang mit der Zweckbindung stehen und nicht zu einer Umwidmung führen. Das bedeutet, dass das biodiversitätsschonende Mähen weiterhin möglich und gewährleistet sein muss. Eine schriftliche Bestätigung der Förderstelle kann bei der Feststellung der Förderunschädlichkeit einer zeitweisen alternativen Nutzung unterstützen.

Der Iseki-Vertriebsinnendienst und ein Netz von Fachhändlern bieten Kommunen Unterstützung bei Fragen zu Kauf und Fördermöglichkeiten.

04.07.2025

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