ZVG fordert klare Bewertungskriterien für invasive Arten
Der europäische Ausschuss der Mitgliedsstaaten für invasive, gebietsfremde Arten arbeitet an einer EU-weiten Verbotsliste. Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) äußert sich kritisch zu diesem Verfahren sowie zur bisherigen Zusammenstellung und geplanten Erweiterung der Liste.
Sobald Arten auf dieser Liste geführt werden, die auch im Gartenbau eine Rolle spielen, greift ein Vermarktungsverbot. Dies gilt selbst dann, wenn die Invasivität einer Art begrenzt ist oder national nicht zu erwarten wäre. Der ZVG bemängelt, dass die Kriterien für die Listung einer Art bisher nicht klar definiert oder geregelt sind.
Die Europäische Kommission hat bislang keine rechtsgültigen Festlegungen für einheitliche Bewertungskriterien zur Risikoanalyse erlassen. Dies führt nach Ansicht des ZVG dazu, dass bisherige Listungen willkürlich und nicht nachvollziehbar erscheinen.
Der ZVG kritisiert, dass kontinuierlich neue Vorschläge für Listungen unterbreitet werden, ohne dass einheitliche Bewertungsgrundlagen und Analysevorgänge festgelegt sind. Der Verband fordert daher die Vorlage klarer, wissenschaftlicher Kriterien für unionsweit einheitliche Risikoanalysen, bevor weitere Arten gelistet werden.
Des Weiteren sollten die in der Verordnung verankerten Prinzipien der Prävention und der räumlichen Differenzierung beachtet und gewahrt bleiben. Aus Sicht des ZVG ist dies bisher nicht geschehen.
In diesem Zusammenhang verweist der ZVG auf eine bereits im Jahr 2008 gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte Empfehlung zum Umgang mit invasiven Arten. Diese Empfehlung sieht ein differenziertes Vorgehen vor.
